Landgericht Saarbrücken Urteil im Missbrauchsprozess gegen Ex-Pfarrer von Freisen gefallen

Update · Im Prozess gegen einen ehemaligen Pfarrer des Bistums Trier wegen sexueller Nötigung ist am Donnerstag das Urteil gefallen. Auch der Trierer Bischof Stephan Ackermann hatte bereits in dem Prozess ausgesagt.

 Vor dem Landgericht Saarbrücken wurde ein Urteil gegen einen früheren Pfarrer (r) gesprochen, hier neben seinem Anwalt Christoph Lerg. Der Mann soll im Jahr 1997 in einem Pfarrhaus einen 14 Jahre alten Messdiener sexuell motiviert berührt und dazu körperliche Gewalt angewendet haben.

Vor dem Landgericht Saarbrücken wurde ein Urteil gegen einen früheren Pfarrer (r) gesprochen, hier neben seinem Anwalt Christoph Lerg. Der Mann soll im Jahr 1997 in einem Pfarrhaus einen 14 Jahre alten Messdiener sexuell motiviert berührt und dazu körperliche Gewalt angewendet haben.

Foto: dpa/BeckerBredel

Das Landgericht Saarbrücken hat den ehemaligen Pfarrer von Freisen am Donnerstagnachmittag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zudem muss der verurteilte Pfarrer 2.500 Euro an die Saarbrücker Fachberatungsstelle zu sexualisierter Gewalt „Nele“ zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, das Pfarrer Otmar M. (69) im Jahr 1997 einen damals 14 Jahre alten Messdiener sexuell genötigt haben soll. Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt bestritten.