Energie So kommt die Solarpaneele aufs Mehrfamilienhaus
Trier · Was Eigentümer und Mieter beachten müssen, wenn Sonnenenergie die Stromkosten senken soll.
() Wenn Strom teurer wird, stellen sich immer mehr Verbraucher die Frage, wie sie sich unabhängiger von der bisherigen Versorgung machen können. Vor allem Sonnenenergie ist in aller Munde. Doch was tun, wenn man eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bewohnt?
„Während auf Dächern von Einfamilienhäusern immer mehr Photovoltaik-Module installiert werden, die Sonneneinstrahlung direkt in elektrische Energie umwandeln, gestaltet sich dieses Vorhaben bei Mehrfamilienhäusern schwieriger“, sagt der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland stellvertretend für etwa 86.000 Immobilieneinheiten. Denn die Installation einer Photovoltaikanlage sei gesetzlich gesehen eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, die zur Umsetzung einen Beschluss aller Wohnungseigentümer erfordere. Deshalb rät der Verband zu Beratung zu Betriebsmodellen, zur Finanzierung sowie Förderprogrammen. Vorstand Angelika Neubauer: „Besteht seitens einzelner Eigentümer der Wunsch einer Photovoltaikanlage, empfiehlt es sich, weitere Mitstreiter zu gewinnen oder im Vorfeld Mehrheitsverhältnisse auszuloten, offene Fragen zu klären und die Verwaltung in die Planungen einzuweihen.“ Ist das Interesse übersichtlich, könnten für die Solarstromversorgung auf dem Dach auf eigene Kosten Einzelanlagen errichtet werden. „Da Dachflächen zum Gemeinschaftseigentum zählen, kann die Eigentümergemeinschaft diesen Bereich an einzelne Eigentümer verpachten“, heißt es.
Auch wichtig: die Frage nach der Art der Stromversorgung, also die Deckung des Strombedarfs für Aufzug oder Treppenbeleuchtung, über eine Solarthermieanlage als Ergänzung zur Öl- und Gasheizung oder die direkte Versorgung einzelner Wohnungen. Statt der Stromerzeugung für eigene Zwecke kann der Strom aber auch per Volleinspeisung komplett ins öffentliche Stromnetz fließen. Dieser Schritt wird laut Verband „dank steigender Vergütungssätze deutlich attraktiver“. Aber auch die Option, eine Anlage an einen externen Dienstleister zu verpachten oder die Dachfläche einem Energiedienstleister zur Verfügung stellen, sei möglich.
Die Erstellung der Photovoltaikanlage erfordert eine einfache Mehrheit: „Nur bei Erreichen eines doppelten Quorums, also bei mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile, tragen alle Eigentümer die Kosten der Installation.“ Kämen diese Mehrheiten nicht zustande, müssten nur die Eigentümer für die Kosten aufkommen, die dafür stimmten. Unabhängig davon besteht für alle Bewohner aber immer die Option einer Kleinstanlage auf Balkon oder Terrasse. Sie ist mit der Steckdose einfach zu verbinden und erzeugt dann für diese Wohnung Solarstrom.“