Corona Masken, Abstand, Lüften – So soll der Neustart in den Grundschulen funktionieren

Trier · Wenn ab Montag die Grundschüler zumindest tageweise wieder in die Schule zurückkehren, gelten strenge Vorgaben, um mögliche Corona-Infektionen zu vermeiden. Allerdings unterscheiden sich die Vorschriften kaum von denen vor der Schulschließung im Dezember.

 Einige Schüler in Rheinland-Pfalz können wieder an den Schulen unterrichtet werden, im Wechselunterricht und unter strengen Hygienevorschriften. Grundschüler dürfen zuerst wieder.

Einige Schüler in Rheinland-Pfalz können wieder an den Schulen unterrichtet werden, im Wechselunterricht und unter strengen Hygienevorschriften. Grundschüler dürfen zuerst wieder.

Foto: dpa/Arne Dedert

Auf 21 Seiten führt das rheinland-pfälzische Bildungsministerium im „Hygieneplan-Corona für die Schulen“ auf, wie der Unterricht ab nächster Woche ablaufen soll, damit möglichst Infektionen vermieden werden. Um es kurz zu machen: Viel geändert hat sich, trotz der Verbreitung der Corona-Mutationen, nicht, seitdem die Schulen Mitte Dezember geschlossen wurden. Das Land setzt weiter auf MAL: Masken, Abstand und Lüften. Grundschüler sollen medizinische Masken in der Schule, auch während des Unterrichts, tragen. Es seien aber auch weiterhin Alltagsmasken zugelassen, heißt es in der Handreichung des Ministeriums an die Schulen. Schüler in Förderschulen sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Das Ministerium empfiehlt, Maskenpausen einzulegen: „Es sind regelmäßige Erholungszeiten zu ermöglichen, in der die Maske abgelegt werden kann.“

Nicht geändert haben sich auch die Vorgaben fürs regelmäßige Lüften der Klassenräume, und zwar vor dem Unterrichtsbeginn, während des Unterrichts alle 20 Minuten, in den Pausen und nach Unterrichtsende. „Auf das Stoß- und Querlüften kann auch im Winter nicht verzichtet werden.“ Kurzzeitiges Lüften führe zu einer „Abkühlung der Raumluft um wenige Grad“. Das, so heißt es, „ist aber gesundheitlich unproblematisch, denn Frischluft erwärmt sich schnell“. Und: „Zu einer Unterkühlung kommt es bei einer Lüftung von drei bis fünf Minuten nicht.“ Der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten müsse mit den Schulträgern geklärt werden, so das Ministerium. Gleichzeitig weist es aber darauf hin: „Auch beim Einsatz solcher Geräte bzw. Anlagen innerhalb eines Raumes kann auf die allgemeinen infektionspräventiven Maßnahmen (Abstand, Hygiene, Maske und Lüften) nicht verzichtet werden.“

Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes, hält die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für alle Schulen und öffentlichen Gebäude für erforderlich. „Da die Pandemie uns noch lange beherrschen wird, ist es auf jeden Fall sinnvoll, dort Luftfilter in Betrieb zu nehmen.“  Diese Anlagen seien effektiver als das regelmäßige Öffnen von Fenstern, das nicht nur im Winter zu starken Temperaturschwankungen in den Klassenräumen führe. „Auch wenn im Sommer neue Hitzewellen drohen, ist eine Luftfilteranlage geeigneter als offene Fenster, die die Räumlichkeiten zusätzlich aufheizen.“  Viele Schulen hätten die Zeit seit der Schließung Mitte Dezember dafür genutzt, CO2-Ampeln anzuschaffen, die anzeigen, wann Frischluft im Klassenraum notwendig ist.

Neben dem Lüften setzt das Land auf Abstand in den Klassenräumen. Zwischen den Schülern muss  ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls die Klassenräume zu klein sind, um alle Schüler einer Klasse gleichzeitig und mit dem jeweiligen Abstand zu unterrichten, dann muss, so das Ministerium, Wechselunterricht stattfinden. Anders als vor den Weihnachtsferien, als den Eltern freigestellt wurde, ihre Kinder in die Schule zu schicken, gilt ab nächster Woche Präsenzpflicht. Ohne Grund dürfen die Kinder also nicht zu Hause bleiben. Die Präsenzpflicht sei richtig und wichtig, sagt Lars Lamowski, ebenfalls Landesvize beim VBE. Dadurch könne eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden. Zum anderen sei es für die Lehrerinnen und Lehrer nicht machbar, neben dem Unterricht noch die Notbetreuung zu organisieren.

 Der nun wieder beginnende Wechselunterricht an Grundschulen sei „ein wichtiges Signal für die stark unter der Pandemie leidenden Schüler und Schülerinnen und Eltern“, sagt Karl-Heinz Frieden. „Flankierend zur Schulöffnung brauchen wir eine Schnellteststrategie in Schulen und hoffen, dass auch die Schnelltests als Eigentest alsbald zugelassen werden.“ Vorerst setzt das Land aber darauf, dass sich Lehrer und Erzieher freiwillig und kostenlos in  258 Testzentren, Arztpraxen oder Apotheken  testen lassen können. Er gehe davon aus, dass diese Kapazität ausreiche für die Tests von Schul- und Kita-Beschäftigten, sagt der Präsident des Landesamtes für Soziales, Versorgung, Jugend, Detlef Placzek. Rund 5000 Berechtige haben seit Mitte Januar von dem Angebot Gebrauch gemacht.

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