Finanzen „Das kostet die Bürger 200 Millionen Euro mehr“

Trier/Mainz · Steuerzahlerbund kritisiert Reform der Ampelkoalition, die Kosten für kommunalen Straßenbau noch stärker auf Anlieger abwälze.

 Wenn Straßen repariert werden, bitten die Kommunen in Rheinland-Pfalz die Anlieger zur Kasse. Flossen oft hohe Einmalzahlungen, soll sich das System ändern. Steuerzahlerbund und Eigentümern reicht das nicht.

Wenn Straßen repariert werden, bitten die Kommunen in Rheinland-Pfalz die Anlieger zur Kasse. Flossen oft hohe Einmalzahlungen, soll sich das System ändern. Steuerzahlerbund und Eigentümern reicht das nicht.

Foto: dpa/Stefan Sauer

Bis 2024 will Rheinland-Pfalz hohe Einmalzahlungen für Anlieger verbieten, wenn Kommunen ihre Straßen ausbauen. Schicksale, bei denen arme Omas und junge Familien ihr mühsam Erspartes auf den Kopf hauen müssen, um Schlaglöcher vor der Haustür zu flicken, sollen dann Geschichte sein. Der rheinland-pfälzische Steuerzahlerbund um Präsident Rainer Brüderle attackiert die Ampelkoalition im Land nun aber scharf. Geschäftsführer René Quante kritisiert, die Regierungsparteien verzichteten absichtlich darauf, ein Preisschild an die geplante Reform zu hängen. Geht es nach dem Steuerzahlerbund, wachsen die gesamten Belastungen für Bürger rasant an, wenn das Land künftig auf wiederkehrende Beiträge setzt. Denn diese werden auf mehreren Schultern verteilt. „Das Motto der Landesregierung heißt: Mehr Leute können auch eine größere Last tragen“, sagt Quante, der zum Rechenschieber griff, um die Behauptung zu beweisen.

Der Steuerzahlerbund sagt: Bis zu 200 Millionen Euro pro Jahr drohen rheinland-pfälzischen Anliegern nach der Reform zusätzlich an Kosten, wenn alle Kommunen sie künftig bei wiederkehrenden Beiträgen mit dem höchsten Anteil zur Kasse bitten sollten. Kurios: Bei der Summe lehnen sich die Steuerzahler an von ihnen selbst als „astronomisch“ bezeichnete Schätzungen des Gemeinde- und Städtebundes an, der die Kosten des jährlichen kommunalen Straßenausbaus mittelfristig mit bis zu 600 Millionen Euro pro Jahr berechnet habe, wie Quante kritisiert.

Der Steuerzahlerbund geht dagegen von 50 Millionen Euro aus, die der kommunale Straßenbau in Städten und Dörfern jedes Jahr braucht. „Stellt das Land auf wiederkehrende Beiträge um, entstehen aber selbst dann Mehrkosten von vier bis 17 Millionen Euro“, rechnet Quante, der von einer „erheblichen Belastung“ spricht, „egal, wie man es dreht und wendet“. Er fordert, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und das Land dafür zahlen zu lassen.

Die Folgen der Reform malt Quante am Beispiel der Eltzstraße in Trier-Pfalzel aus. „Statt bei einem Anliegeranteil von 50 Prozent etwa 813 400 Euro an einmaligen Ausbaubeiträgen von 48 Anliegern zu erheben, sollen rund 1400 Anlieger in Trier-Pfalzel für das Eltzstraßen-Projekt bei einem Anlieger-Anteil von 70 Prozent insgesamt 1 138 760 Euro an wiederkehrenden Beiträgen aufbringen“, sagt er. Die durchschnittliche Beitragshöhe je Anlieger sinke so zwar von 17 000 auf rund 810 Euro. Die Belastung aller Betroffenen steige in der Summe aber insgesamt um 325 000 Euro. „Trier bietet einen bitteren Blick auf die Ampel-Reform“, sagt Quante.

SPD, FDP und Grünen wirft er vor, den Investitionsstau kommunaler Straßen „im noch stärkeren Maße auf die Anlieger abzuwälzen“. Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus und Grund, wirft der Ampelkoalition „Etikettenschwindel“ vor. „Anliegerbeiträge entsprechen nicht mehr dem Zeitgeist, weil alle Menschen auf Straßen fahren dürfen“, sagt er. Der Verband Wohneigentum spricht gar von einer „Ampel-Steuer“, die Anliegern entstehe.

Karl-Heinz Frieden, Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes, wirft dem Steuerzahlerbund eine „Milchmädchenrechnung und Verdummung der Leute“ vor. Die Straßenausbaubeiträge auf mehrere Schultern zu verteilen, sei eine „sozial verträgliche Lösung“, sagt Frieden und nennt ein Beispiel, wie Beiträge helfen könnten: Sein Heimatdorf Nittel im Landkreis Trier-Saarburg habe unter ihm als Ortsbürgermeister schon 1991 auf wiederkehrende Beiträge umgestellt. „In den 29 Jahren sind nahezu alle Straßen erneuert worden, was zur guten Entwicklung von Nittel beigetragen hat“, sagt Frieden. Es brauche nach wie vor Ausbaubeiträge, kommunale Straßen zu sanieren, von denen viele marode seien.

Der Vulkaneifeler CDU-Landtagsabgeordnete Gordon Schnieder fordert wiederum, die Ausbaubeiträge abzuschaffen und Kommunen aus der Landeskasse zu entschädigen. Er sagt: „Die von der Ampelkoalition geplante Umstellung auf wiederkehrende Beiträge ist nicht mehr als ein teures Feigenblatt. Hier wird den Bürgern eine Entlastung vorgegaukelt, die es so nicht gibt.“ Bei wiederkehrenden Beiträgen drohten auch mehr Klagen von Anliegern, die nicht bereit seien, für den Straßenausbau zu zahlen.  René Quante verweist auf eine wachsende Zahl an Bundesländern, die Anlieger beim kommunalen Straßenausbau gar nicht mehr zur Kasse bitten (siehe Extra). Der Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes spottet: „Rheinland-Pfalz ist quasi das letzte Reservat für unbelehrbare Beitragsbefürworter.“

So reagieren die Ampelfraktionen auf die Kritik:

„Wie bereits bei den Einmalbeiträgen gibt es auch bei den wiederkehrenden Beiträgen einen Gemeindeanteil, der von der betreffenden Kommune aufzubringen ist. Der Anteil der Gemeinde an den Gesamtkosten entspricht dabei der Nutzung einer betreffenden Straße durch die Allgemeinheit. Eine rein politische Festlegung dieses Anteils ist rechtlich nicht möglich. Denn anders als Steuern sind Beiträge von einer konkreten Maßnahme und einem daraus resultierenden Vorteil des Beitragszahlers abhängig, wie das Bundesverfassungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz durch ihre Rechtsprechung wiederholt festgelegt haben. Das heißt: Es kommt immer auf die tatsächlichen Verkehrsflüsse vor Ort an. Die Feststellung, wer vor Ort von einer Ausbaumaßnahme in welchem Umfang profitiert, ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Auf dieser Grundlage wird die Höhe des Gemeindeanteils schließlich in den kommunalen Satzungen festgeschrieben. Für den Aufwand bei der Systemumstellung sieht der Gesetzesentwurf der Ampelfraktionen eine pauschale Entschädigung der Kommunen vor. Weil beim Systemwechsel zu wiederkehrenden Beiträgen die Straßen einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, muss insbesondere die Frage nach Quell- und Durchgangsverkehren durch die Kommunen jeweils neu bewertet werden. Im Zuge des Systemwechsels kann es auf diese Weise zu einer Veränderung des Gemeindeanteils kommen. Abhängig von den konkreten Gegebenheiten sind dabei sowohl eine Reduzierung als auch eine Erhöhung des Gemeindeanteils denkbar. Eine pauschale Prognose darüber, wie sich die Gemeindeanteile in künftigen Abrechnungseinheiten verändern werden, kann niemand seriös treffen.“

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