Corona-Regeln Streit um Testpflicht für infizierte Schüler: Land kündigt Widerstand gegen Lauterbach-Pläne an (Update)

Trier · Falls das neue Infektionsschutzgesetz wie geplant ab 1. Oktober in Kraft treten soll, müssen Corona-infizierte Schüler vor der Rückkehr in die Schule einen negativen Test aus dem Testzentrum vorlegen. Daran gibt es heftige Kritik: Schüler dürften nicht schlechter gestellt werden als Erwachsene. Auch an der FFP2-Maskenpflicht gibt es Zweifel.

 Falls das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt, müssen infizierte Schüler vor der Rückkehr in die Schule einen negativen Test vorlegen. Foto: dpa

Falls das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt, müssen infizierte Schüler vor der Rückkehr in die Schule einen negativen Test vorlegen. Foto: dpa

Foto: dpa/Matthias Balk

Es gibt Streit über die Corona-Maßnahmen, die ab Oktober gelten sollen. Es geht um die Testpflicht für infizierte Schüler. Neben Schleswig-Holstein kommt nun auch aus Rheinland-Pfalz Kritik an der Regelung. Am Freitag soll der Bundesrat über das neue Infektionsschutzgesetz abstimmen.