Corona-Regeln Streit um Testpflicht für infizierte Schüler: Land kündigt Widerstand gegen Lauterbach-Pläne an (Update)
Trier · Falls das neue Infektionsschutzgesetz wie geplant ab 1. Oktober in Kraft treten soll, müssen Corona-infizierte Schüler vor der Rückkehr in die Schule einen negativen Test aus dem Testzentrum vorlegen. Daran gibt es heftige Kritik: Schüler dürften nicht schlechter gestellt werden als Erwachsene. Auch an der FFP2-Maskenpflicht gibt es Zweifel.
15.09.2022
, 10:22 Uhr
Es gibt Streit über die Corona-Maßnahmen, die ab Oktober gelten sollen. Es geht um die Testpflicht für infizierte Schüler. Neben Schleswig-Holstein kommt nun auch aus Rheinland-Pfalz Kritik an der Regelung. Am Freitag soll der Bundesrat über das neue Infektionsschutzgesetz abstimmen.