Verbraucher Verbraucher werden kräftig zur Kasse gebeten

Essen/TRier · Viele Stromversorger haben bereits zum Jahreswechsel die Preise angehoben. Doch die Preisrunde ist damit noch nicht vorbei. Innogy und auch die Stadtwerke Trier (SWT) haben angekündigt, die sogenannte Grundversorgung teurer zu machen.

 Weil unter anderem die Umlage für Ökostrom gestiegen ist, müssen Kunden in diesem Jahr zum Teil deutlich mehr für Strom zahlen.  Foto: dpa

Weil unter anderem die Umlage für Ökostrom gestiegen ist, müssen Kunden in diesem Jahr zum Teil deutlich mehr für Strom zahlen. Foto: dpa

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

(dpa/wie) Die Welle der Strompreiserhöhungen in Deutschland ebbt nicht ab. Für die Monate Februar bis April haben nach Zahlen des Vergleichs- und Vermittlungsportals Verivox 86 Versorger Preiserhöhungen von durchschnittlich 8,1 Prozent angekündigt. Für eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden bedeute das Mehrkosten von rund 100 Euro pro Jahr. Betroffen seien rund 3,9 Millionen Haushalte. Im Januar hatten bereits 543 Grundversorger ihren Strom verteuert.

Bei der neuen Preisrunde sind laut Verivox jetzt auch die großen Stromversorger wie Eon und Innogy dabei. Der Essener Energieversorger Innogy verweist darauf, dass seine Preise in der Grundversorgung sieben Jahre lang stabil geblieben seien. „Die letzte Erhöhung hat es im März 2013 gegeben“, sagte ein Sprecher. Im Jahr 2015 seien die Preise sogar gesenkt worden. Innogy erhöht die Grundversorgungstarife laut Verivox um 9,6 Prozent. Die einstige RWE-Tochter ist künftig Teil des Eon-Konzerns, der damit zum mit weitem Abstand größten Stromversorger in Deutschland wird.

Auch die Stadtwerke Trier wollen den Grundversorgungstarif erhöhen, wie ein Sprecher unserer Zeitung sagte. Er spricht von einer Anpassung der Preise und nennt als einen Grund „energiewirtschaftliche Entwicklungen“. Gemeint sind damit wohl höhere Umlagen und Netzentgelte. Die sogenannte EEG-Umlage, die jeder Stromkunde zahlen muss und mit der der Ausbau erneuerbarer Energien finanziert wird stieg zum Jahreswechsel von 6,405 Cent je Kilowattstunde auf 6,756 Cent. Sie macht laut dem Vergleichsportal Verivox knapp ein Viertel des gesamten Strompreises aus. Ein weiteres Viertel des Strompreises entfalle auf die Stromnetzgebühren. Auch diese seien im neuen Jahr um rund vier Prozent gestiegen.

„Vor allem kundenstarke Anbieter verschieben ihre Preiserhöhungen ins Frühjahr“, sagte Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox. „Zusammen mit der Preiswelle zu Jahresbeginn haben 2020 nun drei Viertel aller Grundversorger ihre Strompreise erhöht.“ Mit durchschnittlich 8,1 Prozent fielen die neuen Erhöhungen kräftiger aus, als die zu Jahresbeginn in Kraft getretenen. Da habe die Erhöhung im Schnitt 5,4 Prozent betragen.

Als besonders ärgerlich sehen es Verbraucherschützer an, dass viele Energieversorger die Preise stärker erhöhen, als es eine 1:1-Erhöhung von EEG-Umlage für die Ökostromförderung oder Netzentgelten zulassen würde. Hier werde auf dem Rücken der Kunden Kasse gemacht.

Bei Eon hieß es: „Die Strompreise bilden sich am Markt und in einem intensiven Wettbewerb.“ Knapp 80 Prozent der Anbieter hätten bereits ihre Preise angepasst oder Erhöhungen angekündigt. „Nun kann auch Eon sich dem allgemeinen Kostendruck nicht mehr entziehen“, sagte ein Sprecher. Eon müsse die Preise deshalb in einigen wenigen Regionen zum 1. März anpassen, nachdem sie dort mehrere Jahre stabil geblieben seien und teilweise gesenkt worden seien.

Die Angaben zu den Preiserhöhungen betreffen Haushalte, die Strom in einem Grundversorgungstarif beziehen. Laut Bundesnetzagentur sind das etwa 27 Prozent aller Privathaushalte in Deutschland. Strom in der Grundversorgung ist in der Regel der teuerste Tarif.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät von Strompreiserhöhungen betroffenen Kunden den Anbieter oder den Tarif zu wechseln. Grundversorgungstarife sind oft teurer als Sondertarife. Dafür kann die Grundversorgung leichter gekündigt werden. Laut Verbraucherzentrale kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet und damit der Anbieter oder der Tarif gewechselt werden. Die Grundversorger sind verpflichtet, Preiserhöhungen zu veröffentlichen. Nach Auskunft der Verbraucherberatung muss diese den Kunden sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Bei jeder Preisänderung bestehe ein Sonderkündigungsrecht.

(dpa)
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