Abschiebungen - zwischen Theorie und Praxis

Berlin · Nach den massiven sexuellen Übergriffen in Köln hat die große Koalition in dieser Woche Gesetzesverschärfungen auf den Weg gebracht, mit denen kriminelle Ausländer schneller ausgewiesen werden sollen. Doch zwischen Theorie und Praxis können Welten liegen.

Berlin. Was die Gesetzesverschärfungen in der Realität überhaupt bringen sollen, erklärt unser Korrespondent Hagen Strauß in einem Frage-Antwort-Stück.
Was sind Ausweisung und Abschiebung?
Die Ausweisung ist die Anordnung, dass ein Ausländer Deutschland verlassen muss. Der Vollzug der Ausweisung ist die Abschiebung - also verhaftet, in ein Flugzeug gesetzt und unter Polizeibegleitung ins Heimatland verfrachtet zu werden. Laut Innenministerium gab bis es Ende November letzten Jahres 201 402 ausreisepflichtige Personen. Tatsächlich wurden bis Jahresende nur rund 20 000 Abschiebungen vollzogen, 40 000 reisten freiwillig aus. Dafür gibt es ein Rückkehrprogramm, das die Übernahme der Reisekosten und finanzielle Starthilfen vorsieht. Im Durchschnitt kostet eine Ausreise rund 420 Euro pro Person.

Warum werden so wenig Ausreisepflichtige abgeschoben?
Einen minderjährigen Straftäter wird man nicht nach Marokko abschieben, wenn seine Eltern und Geschwister in Deutschland leben. Einen Syrer auch nicht nach Syrien, wo ihm der Tod droht. Das heißt, vor der Abschiebung eines straffälligen Ausländers oder abgelehnten Asylbewerbers muss berücksichtigt werden, ob persönliche, wirtschaftliche oder sonstige Bindungen bestehen. Oder ob in der Heimat Folter und Tod drohen. Das gilt auch, wenn die Koalition - wie jetzt beschlossen - die Strafgrenze deutlich absenkt, die zu einer Ausweisung führt.

Wurde die Abschiebung bereits erleichtert?

Ja, die entsprechenden Regelungen sind vergangenes Jahr schon verschärft worden. So sind zum Beispiel gesundheitliche Gründe als Abschiebungshindernis nicht mehr so stichhaltig. Wer mit ärztlichem Attest angibt, von den Bedingungen in seinem Heimatland traumatisiert zu sein, erhält nicht mehr so einfach ein Aufenthaltsrecht.

Wie wichtig ist die Identitätsfeststellung?
Sehr wichtig. Wessen Identität nicht geklärt ist, der kann nicht abgeschoben werden. Anders als in Deutschland haben die Menschen in vielen Ländern kein Recht auf einen Reisepass. Viele Flüchtlinge haben daher keine oder gefälschte Dokumente. Wegen des Ansturms konnte auch nur ein Bruchteil vorhandener Papiere überprüft werden - laut Ministerium von Januar bis Oktober 2015 lediglich 6822 Dokumente. Davon wurden etwa acht Prozent beanstandet. Die Überprüfung liegt bei Polizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Auch die persönliche. So werden Fingerabdrücke per europäische Datenbank abgeglichen. Außerdem findet mit Dolmetschern eine "Sprach- und Textanalyse" statt. Dabei fliegt ein Asylbewerber, der zwar Arabisch, aber einen anderen Dialekt als den syrischen spricht, leicht auf.

Werden die neuen Verschärfungen die Verfahren beschleunigen?

Dass straffällig gewordene Ausländer künftig auch schon bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgewiesen werden können, führt laut Bundesregierung auch zu mehr Abschiebungen. Freilich bleiben die Hindernisse bestehen. Und: Die Länder müssen das mühsame Geschäft übernehmen. Ihnen wirft der Bund schon länger vor, nicht konsequent genug abzuschieben.

Was wäre hilfreich?
Ein weiteres Manko ist, dass viele Länder nicht bereit sind, ihre in Deutschland unerwünschten Staatsbürger aufzunehmen. Deswegen ist die Bundesregierung bemüht, möglichst viele Rücknahmeabkommen zu schließen, um die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen.
Rund 30 Vereinbarungen gibt es laut einer Aufstellung des Innenministeriums im Moment - von Albanien über Marokko bis Vietnam. Weitere, zum Beispiel mit Tunesien, sollen folgen.

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