Absturz der fliegenden Laternen

Rheinland-Pfalz folgt dem Beispiel anderer Bundesländer und erlässt nach TV-Informationen eine "vorbeugende Verordnung" gegen Fluglaternen. Diese dürfen künftig nicht mehr in den Himmel geschickt werden.

Mainz. (fcg) Die "Kong-Ming-Lampions", auch Himmels-Laternen genannt, sind laut der Internetbibliothek Wikipedia vor fast 2000 Jahren vom chinesischen Militärführer Kong Ming entwickelt und zur Kommunikation eingesetzt worden. In Europa erfreuen sie sich seit etwa drei Jahren zunehmender Beliebtheit. Sie gelten zum Beispiel als Glücksbringer.

Die Laternen bestehen aus dünnem Seidenpapier. In der Öffnung hängt in der Regel ein mit einer brennbaren Flüssigkeit getränkter Baumwollstoff. Manchmal werden auch Brandpasten und -beschleuniger verwendet. Das Feuer beleuchtet die Laternen und gibt ihnen Auftrieb. Sie können in große Flughöhen aufsteigen und sind über viele Kilometer sichtbar.

Das Problem besteht darin, dass von den Laternen eine erhebliche Brandgefahr ausgeht. So kann das Papier während des Starts in Brand geraten. Häufig ist das Feuer in der Laterne auch noch nicht erloschen, wenn sie zu Boden gegangen ist. Außerdem ist die Flugrichtung der Laternen durch wechselnde Winde unvorhersehbar. Sie könnten in den Radarbereich der Flugüberwachung oder -sicherung eindringen und den Luftverkehr behindern.

Zehnjähriger starb bei Feuer in Siegen



In mehreren Bundesländern gab es bereits Zwischenfälle. In Siegen kam beispielsweise an Pfingsten ein Zehnjähriger bei einem Feuer um, das durch eine Himmels-Laterne ausgelöst wurde. Nordrhein-Westfalen hat daher vor einer Woche den Gebrauch der Laternen untersagt. In Berlin, Bayern, Baden-Württemberg und in Niedersachsen sind sie ebenfalls verboten. Rheinland-Pfalz folgt diesem Beispiel nun. "Die Dinger sind zwar schön, aber einfach zu gefährlich. Wir wollen nicht riskieren, dass hier etwas passiert", sagt Innen-Staatssekretär Roger Lewentz. Besonders im Sommer bestehe Waldbrandgefahr. Bis zum Inkrafttreten der Landesverordnung liegt die rechtliche Kompetenz, Laternen im eigenen Zuständigkeitsbereich zu verbieten, bei den örtlichen Ordnungsbehörden. Das Innenministerium will das empfehlen.