Ärztevereinigung verklagt Personalräte

Knatsch bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz: Sie will die örtlichen Personalräte ihrer Außenstellen in Trier, Neustadt und Koblenz abschaffen und hat die Mitarbeitervertretungen verklagt.

Trier. (wie) Brauchen die 76 KV-Mitarbeiter in Trier einen fünfköpfigen Personalrat? Die KV sagt Nein, die Mitarbeiter, unterstützt von der Gewerkschaft Verdi, sagen Ja. Die Beschäftigten der ehemals selbständigen regionalen Vereinigungen in Trier, Neustadt und Koblenz brauchten eine starke Interessenvertretung, sagt Verdi-Sprecher Jürgen Dehnert. Die KV will die Mitarbeitervertreter aus dem Amt hieven - und zwar per Klage beim Verwaltungsgericht Mainz. Man wolle klären lassen, ob die Wahl der Personalräte im vergangenen Jahr überhaupt zulässig gewesen ist, sagt eine Sprecherin. Geklagt wird aber nur gegen die Personalräte in den drei Städten, nicht gegen den am Hauptsitz der KV in Mainz. Dieser repräsentiere den Gesamtpersonalrat, sagt die KV-Sprecherin.

Offenbar ist die KV der Ansicht, dass nach der erzwungenen Fusion der ehemals vier selbständigen regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen im Jahr 2005 zu einer Landes-KV mit Sitz in Mainz ein Gesamtpersonalrat für alle 581 Mitarbeiter ausreichend ist. Das Landespersonalvertretungsgesetz sehe keine örtlichen Personalräte vor.

Die Klage sei eingereicht worden, um vor der nächsten Personalratswahl Rechtssicherheit zu haben, also um zu klären, ob dann überhaupt noch örtliche Mitarbeitervertretungen gewählt werden müssen. Sollte das Gericht die Ansicht der KV bestätigen, wären die Personalratswahlen im vergangenen Jahr ungültig gewesen, die gewählten Personalräte in Trier, Neustadt und Koblenz müssten zurücktreten und in zwei Jahren dürften keine neuen gewählt werden.

Verdi-Funktionär Jürgen Jung spricht von Wortbruch. Bislang habe es seitens der KV geheißen, dass die Personalvertretungen in der laufenden, noch zwei Jahre dauernden Amtszeit nicht zur Disposition stünden.

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