Ärztevereinigung zahlt umstrittenem Mediziner Geld zurück

Vor dem Mainzer Sozialgericht hat er einen Sieg errungen, doch womöglich muss sich der Trierer Nervenarzt Peter Binz trotzdem noch vor dem Trierer Landgericht wegen Abrechnungsbetrug verantworten. Noch immer hat das Gericht nicht entschieden, ob die Anklage gegen den 70-Jährigen zugelassen wird.

Trier. Es ist nicht zum ersten Mal, dass Peter Binz gegen Ärztefunktionäre vor Gericht siegt. Aber der jüngste Sieg dürfte der bedeutendste für den umstrittenen Trierer Nervenarzt sein. Hätte er den Prozess gegen die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz vor dem Mainzer Sozialgericht verloren, hätte das vermutlich den finanziellen Ruin des engagierten Mediziners bedeutet. 183 966,19 Euro musste der im Januar 70 Jahre alt gewordene Arzt der KV zahlen, weil ihm zu viel Honorar wegen angeblich zu Unrecht abgerechneter Leistungen gezahlt worden ist. Doch bei der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht am 6. April habe die KV nicht nachweisen können, so der Anwalt des Mediziners, Rainer Hülsmann, dass Binz grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Daher habe man sich vor Gericht geeinigt, dass die KV dem Nervenarzt einen Teil des zurückgezahlten Honorars, nämlich 100 000 Euro, erstatte (der TV berichtete). Eine Bestätigung der KV gab es auf Anfrage unserer Zeitung dafür nicht. Man äußere sich nicht zu laufenden Verfahren, teilte eine KV-Sprecherin mit.

Bereits vor zehn Jahren holten sich Ärztefunktionäre gegen Binz eine blutige Nase. Die Trierer Bezirksärztekammer und die Landesärztekammer hatten 1999 beantragt, ihm wegen berufsschädigenden Verhaltens die Zulassung als niedergelassener Arzt zu entziehen, weil er Gutachten von Kollegen schon mal als "Clownerie" bezeichnet hat. Doch das zuständige Verwaltungsgericht in Mainz lehnte es zwei Jahre später ab, überhaupt ein Verfahren gegen Binz zu eröffnen.

Dieser hatte sich in den 90er Jahren bundesweit einen Namen gemacht, weil er bei ehemaligen Mitarbeitern der Trierer Schuhfabrik Romika eine Berufserkrankung diagnostizierte, die aber von den Berufsgenossenschaften nicht anerkannt wurden. Seitdem stand Binz in der Kritik von Ärztefunktionären und Krankenkassen.

2005 erstattete die KV Strafanzeige gegen Binz bei der Trierer Staatsanwaltschaft, weil er angeblich zu Unrecht Honorare kassiert habe. Fünf Jahre lang wurde gegen den Mediziner ermittelt, 600 Patientenakten beschlagnahmt. Im Mai vergangenen Jahres erhob die Staatsanwaltschaft Anklage in 2800 Fällen. Seitdem liegt die 234-seitige Anklageschrift beim Trierer Landgericht. Man prüfe noch immer, ob die Anklage zugelassen werde, sagt ein Gerichtssprecher auf TV-Anfrage. Mit einer Entscheidung sei in den nächsten Wochen auch nicht zu rechnen. Anwalt Hülsmann sieht nach der Einigung vor dem Sozialgericht keine Grundlage mehr für den Strafprozess. Er hat beantragt, das Verfahren einzustellen. wie

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