Am längeren Hebel

Viel Geheimniskrämerei und fehlende Akten - das gehört im BND-Untersuchungsausschuss leider allzuoft zum Arbeitsalltag. Die Oppositionsparteien sind darüber zu Recht sauer. Wittern sie doch eine vorsätzliche Behinderung der Aufklärungsarbeit durch die Bundesregierung.

Tatsächlich haben sich einige Zeugen, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden mussten, als vollkommen unspektakulär erwiesen. Auch so manche beschränkte Aussagegenehmigung ist sicher einigermaßen überflüssig gewesen. Und geradezu paradox wird es, wenn als vertraulich eingestufte Dokumente in aller Ausführlichkeit in der Presse nachzulesen sind.

Auf einem ganz anderen Blatt steht jedoch, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in diesem Fall wirklich für Abhilfe sorgen kann. Der Schritt der Opposition ist natürlich legitim. Aber es ist nur schwer vorstellbar, dass sich ihr Anliegen für mehr Transparenz in juristische Kategorien pressen lässt. Gerade weil es im BND-Untersuchungsausschuss auch um geheimdienstliche Vorgänge geht, liegt es im Ermessen der Regierung, was sie davon preisgibt und was nicht.

Sie sitzt am längeren Hebel. Das musste der Opposition übrigens schon vor der Einrichtung des Ausschusses klar gewesen sein. Vergeblich waren ihre Anstrengungen trotzdem nicht, wie die zum Teil brisanten Erkenntnisse im Fall Kurnaz oder El Masri zeigen.

Von den Karlsruher Richtern eine detaillierte Handlungsanweisung zur Kontrolle der Regierung durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu erwarten, wäre gleichwohl viel zu viel verlangt. Jeder Fall ist anders gelagert. Das Urteil dürfte ohnehin erst gefällt werden, wenn der BND-Ausschuss seine Arbeit längst beendet hat.

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