Am Nürburgring droht neues Ungemach

Mainz · Die Affäre um das millionenschwere Freizeit- und Erlebniszentrum am Nürburgring nimmt kein Ende. Neueste, möglicherweise schicksalsschwere Wende: Die aktuellen Verträge für die Rennstrecke in der Eifel könnten sich nach einer Intervention vonseiten der EU-Kommission als null und nichtig erweisen.

Mainz. Wie viel ist ein Gutachten wert und wie viel eine Stellungnahme? Was im Innenausschuss nach einem Streit um des Kaisers Bart klang, könnte in Wahrheit über das Scheitern des Nürburgrings entscheiden. Denn über der Neukonzeption schwebt ein Damoklesschwert aus Brüssel. Kommt die EU-Kommission zu der Erkenntnis, dass das Land eine zwingende Ausschreibung unterlassen hat, lösen sich die aktuellen Nürburgring-Verträge in Rauch auf. Noch ist nichts entschieden. Die EU-Wettbewerbshüter prüften den Vorgang, sagte Infrastrukturminister Roger Lewentz (SPD) im Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags. Sein Haus arbeitet an einer Stellungnahme, zu der ständig neue Nachfragen von EU-Seite eintreffen. Ist alles vollständig, will Lewentz den Schriftsatz offenlegen.
Besonders strittig: Bevor die wirtschaftliche Neuordnung am Ring im März 2010 vollzogen wurde, riet die Bonner Anwaltskanzlei Redeker zu einer öffentlichen Ausschreibung (wir berichteten).
Fehlende Expertise


In der viereinhalbseitigen Stellungnahme, die der in Koblenz erscheinenden RheinZeitung vorliegt, heißt es unter Absatz III (Abschnitt C, Ergebnis) wörtlich: "Der Abschluss eines entgeltlichen Betriebsführungs- oder Geschäftsbesorgungsvertrages mit einem Dritten stellt einen öffentlichen Auftrag dar. Das Vergaberecht (...) ist anwendbar." Diese Mini-Expertise fehlte allerdings bei einer Antwort auf eine Anfrage der CDU vom Mai 2010. Laut Innenministerium wurde sie als unbedeutend eingeschätzt, da es sich nur um eine Stellungnahme und nicht um ein Gutachten handele - zudem ohne Kenntnis der Verträge abgefasst. Alexander Licht (CDU) mutmaßt, dass das Ergebnis der Landesregierung schlicht nicht in den Kram passte.
Im später vorgelegten, ausführlichen Gutachten der Rechtsanwaltsgesellschaft Luther, das der Zeitung in Teilen ebenfalls vorliegt, wird der Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung indes als "gut vertretbar" erachtet. Begründung: Der Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers (die Automotive GmbH) enthält kein Entgelt für seine Leistung. Er trägt das wirtschaftliche Risiko allein. Und: Ins Gewicht fallen Besonderheiten der Nürburgring-Konstellation (Alleinstellungsmerkmale). Dem Unternehmer (und späteren Pächter) Kai Richter gehörte damals - formal - ein Teil der Immobilien.
Im Innenausschuss ging der neue "Ring-Minister" Lewentz davon aus, dass die Luther-Anwälte die kompletten Verträge kannten. Nur liest sich das in dem der Rhein-Zeitung vorliegenden Dokument ein wenig anders. Zunächst betonen die Luther-Juristen, dass der Sachverhalt "von uns nicht selbstständig ermittelt" wurde. Wollte man sich absichern? Als Sachstand für das Gutachten wird dann der 24. März 2010 angegeben. Wörtlich heißt es: "Auftragsgemäß haben wir die vorliegenden Ausführungen nach diesem Zeitpunkt nicht aktualisiert." Die fertigen Verträge lagen nach nächtlichen Verhandlungen aber erst frühestens am 25. März vor.

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