Am Rande des Minimums

Zweifellos taugt das Arbeitslosengeld II nur zu einem Leben am Rande des Existenzminimums. In den Ruf nach einer Aufstockung der Bezüge wird deshalb jeder einstimmen, der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist.

Allein, das Bundessozialgericht verwarf jetzt eine entsprechende Klage. Viele mögen dieses Urteil bedauern. Dennoch haben die Richter gut daran getan, sich nicht in ureigene Belange der Politik einzumischen. Das Arbeitslosengeld II wird nicht über Beiträge finanziert, sondern über Steuern. Es handelt sich also um eine Ermessens- und nicht um eine Versicherungsleistung. Folglich hat der Staat auch einen größeren Spielraum für die Ausgestaltung der Alimentierung. Tatsache ist, dass sich zum Regelsatz von 345 Euro noch die Kostenerstattung für eine angemessene Wohnung inklusive Heizung addiert. Auch das ist insgesamt nicht üppig. In bestimmten Branchen der Wirtschaft wird mittlerweile allerdings kaum mehr verdient. Dass Arbeit besser bezahlt werden muss als Arbeitslosigkeit, sollte zum Grundkonsens unserer Gesellschaft gehören. Dieses so genannte Lohnabstandsgebot ist schon heute nicht durchgängig gewährt. Freilich müssen die Betroffenen auch in die Lage versetzt werden, eine Beschäftigung zu finden. Weil sich die Langzeitarbeitslosigkeit vielerorts verfestigt, sind politische Gegenkonzepte gefragt. Ein staatlich geförderter Beschäftigungssektor ist hier der richtige Ansatz. Auch solche Maßnahmen kosten natürlich Geld. Doch es wäre allemal besser angelegt, als in eine Ausweitung der Hartz-Leistungen zu investieren. nachrichten.red@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort