An der Realität vorbei

Brigitte Zypries kann sich die Hände reiben. Das Urteil des Bundesgerichtshofes, heimliche Vaterschaftstests seien rechtswidrig und kein zulässiges Beweismittel, ist Wasser auf die Mühlen der Justizministerin, die solche Vorkommnisse auch noch mit Gefängnis bestrafen will.

Das macht den Richterspruch allerdings nicht besser. Im Gegenteil. Die Karlsruher Juristen haben an der Wirklichkeit vorbei entschieden. Das zeigt sich auch in der Begründung. So verlangen die Richter vom Vater, dass er "konkrete Umstände" nennen müsse, um Zweifel an seiner Vaterschaft geltend zu machen. Doch welche Umstände sollten das sein, wenn der Antrieb für den heimlichen Test oftmals ein Zweifel ist? Selbst die Weigerung der Mutter, einem Test zuzustimmen, gilt dem Gericht nicht als verdächtig. So bekommt die Frau unter dem Deckmantel der "informationellen Selbstbestimmung" einen Persilschein ausgestellt. Ob das dem Partnerschaftsfrieden dient, darf bezweifelt werden. Aus dem Urteil lässt sich tatsächlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf ablesen. Aber nicht im Sinne von Brigitte Zypries. Wenn der Mann schon heimliche Vaterschaftstest meiden soll, dann wäre es an der Zeit, alle juristischen Hürden einzureißen, die ihn mit auf diese Idee bringen. nachrichten.red@volksfreund.de

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