Angeklagter: "Ich habe nichts getan"

Trier · Obwohl es an ausreichenden Beweisen mangelt, verurteilt das Trierer Landgericht vier Männer wegen schweren Bandendiebstahls. Drei von ihnen sollen einen Geldautomaten in der Nähe von Bremen geknackt haben.

Trier. Als Staatsanwalt Wolfgang Spies am Donnerstag kurz vor 16 Uhr das Trierer Landgericht betritt, ist er sich nicht sicher, ob er das Gericht davon hat überzeugen können, die vier Angeklagten, gegen die seit Mai vergangenen Jahres verhandelt wird, für schuldig zu befinden. Schuldig des schweren Bandendiebstahls.
Spies ist davon überzeugt, dass zumindest drei der vier Männer mindestens einen Geldautomaten geknackt und dabei über 125 000 Euro erbeutet haben. Und zwar in der Nähe von Bremen - im Oktober 2011.
Spies ist sich sicher, dass das Quartett auch für andere Aufbrüche von Geldautomaten verantwortlich ist. Auch in der Region. Unter anderem in Longkamp und Reil (beide Bernkastel-Wittlich) im April und Oktober 2010. Doch während des Mammutprozesses mit über 20 Verhandlungstagen hat sich herausgestellt, dass es keine Beweise dafür gibt, dass die 45 bis 56 Jahre alten Männer daran beteiligt waren. Genauso wenig wie an einem Geldautomatenaufbruch in Ostfriesland vor zwei Jahren. Daher ist die Anklage in diesen drei Fällen fallengelassen worden.
Übrig geblieben sind der Aufbruch in der Nähe von Bremen und ein versuchter Aufbruch im nordrhein-westfälischen Dülmen-Rorup im November 2011. Kurz danach sind die vier festgenommen worden, drei von ihnen sitzen seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. "Die Beweislage ist dünn", sagt Spies.
Bevor die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz dann die Entscheidung der Ersten Großen Strafkammer verkündet, fragt sie die vier Angeklagten noch pflichtgemäß nach dem letzten Wort, das ihnen normalerweise nach den Schlussvorträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gewährt wird. "Ich bitte Sie, verurteilen Sie mich nicht für etwas, was ich nicht getan habe", sagt einer der Männer.
Die Richterin notiert es sich, bevor sich die Kammer pro forma noch einmal zur Urteilsberatung zurückzieht.
Fünf Minuten später dann die Verkündung. Schuldig. Alle vier werden verurteilt. Drei wegen schweren und alle vier wegen versuchten Bandendiebstahls. Der Mann, der zuvor noch gesagt hat, er habe nichts getan, soll sechs Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sieht ihn als Kopf der Bande an. Zwei Angeklagte werden zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der vierte zu zweieinhalb Jahren. Er soll nur bei dem versuchten Aufbruch in Dülmen dabei gewesen sein. Zumindest ist er kurz danach zusammen mit den drei anderen festgenommen worden. Für eine Beteiligung an dem Aufbruch in Bremen findet das Gericht keine Beweise. So wie sich die Strafkammer ohnehin schwertut mit "objektiven Beweisen, wie man sie sich wünschen würde", wie Richterin Schmitz in ihrer 45-minütigen Urteilsbegründung ausführt. Eindeutige Spuren jedenfalls gibt es nicht, die zu den vier geführt hätten. Doch die Indizien reichten aus, um die Schuld der Angeklagten zweifelsfrei festzustellen, sagt Schmitz: "Die haben sich nicht zum Fliegenfischen getroffen." Das Gericht ist überzeugt, dass die zum Teil arbeitslosen Männer irgendwann beschlossen haben, von den Aufbrüchen von Geldautomaten zu leben. Immerhin sei pro Aufbruch mit einer Beute von rund 100 000 Euro zu rechnen gewesen. Genau wie Staatsanwalt Spies hält das Gericht die vier für eine professionelle Bande, die womöglich als Teil einer größeren Knacker-Bande agiert hat.
Auf die Spur gekommen sind Ermittler der Wittlicher Kripo den Männern nach mehreren Geldautomatenaufbrüchen in der Region. Handydaten der jeweiligen Tattage wurden ausgewertet. Dabei konnte in einem der Fälle ein Handy einem der Angeklagten zugeordnet werden. Irgendwann haben sich die Ermittlungen auf die vier konzentriert. Sie wurden beschattet, ihre Telefone überwacht. Auch beim Aufbruch in der Nähe von Bremen haben sie unter Polizeibeobachtung gestanden. Aber es ist den Polizisten wohl nicht gelungen, die Männer eindeutig zu identifizieren. Schmitz spricht von Ermittlungspannen und einem teilweise wenig professionellen Vorgehen von Polizei, aber auch Staatsanwaltschaft.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort