Auftakt im Mammutprozess gegen rechtsextreme Terrorgruppe NSU

München/Trier · Die rechtsextreme Terrorgruppe NSU soll für zehn Morde in Deutschland verantwortlich sein. Ab heute müssen sich fünf mutmaßliche Unterstützer vor Gericht verantworten. „Auf dem Prozess lastet ein enormer Erwartungsdruck“, sagt der Mainzer Justizminister Jochen Hartloff.

Mehr als 13 Jahre lang konnten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe mitten in Deutschland unter falschen Identitäten leben und zehn rassistisch motivierte Morde, zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle verüben. Womöglich wäre die Anschlagserie nie aufgeklärt worden, wären Böhnhardt und Mundlos nicht im November 2011 nach einem Banküberfall gestellt worden, bevor sie sich selbst töteten.

Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios. Die Bundesanwaltschaft hat sich für eine maximale Anklage gegen die 38-Jährige entschieden, alle Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) sollen ihr als Mittäterin zugerechnet werden. Neben Zschäpe sitzen vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorzelle in München auf der Anklagebank.

Die Erwartungen an die heute beginnende Verhandlung sind gewaltig. Zu viel ist schon schiefgegangen und wurde geschlampt - bei den Ermittlungen im Anschluss an die Morde, aber auch bei der Vorbereitung des Prozesses. Zuletzt wurde der Beginn um drei Wochen verschoben, weil keine ausländischen Journalisten eine Akkreditierung erhalten hatten. Auf Anweisung des Bundesverfassungsgerichts musste deshalb die Vergabe der Presseplätze noch einmal überarbeitet werden. Die 50 Plätze wurden verlost. Auch daran gab es Kritik.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Jochen Hartloff hat die Verschiebung des Prozesses indirekt kritisiert und sich zugleich für eine Videoübertragung ausgesprochen. "Die Übertragung in einen anderen Raum ist schon nach der jetzigen Rechtslage möglich", sagte der SPD-Politiker in einem Interview mit unserer Zeitung .

Hartloff kündigte an, das Thema beim nächsten Justizministertreffen auf die Tagesordnung zu setzen, "damit bei den Gerichten bestehende Unsicherheit in dieser Frage beseitigt werden können". (mit dpa)

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