Auftrag für die Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat sein lang erwartetes Urteil zur Erbschaftssteuer gefällt. Doch sonderlich schlauer sind potenzielle Immobilien-Erben deshalb noch nicht geworden. Gilt der Richterspruch doch im Kern den geltenden Bestimmungen zur Wertermittlung eines Hauses oder eines Betriebs.

Während zum Beispiel ein geerbtes Bankguthaben in voller Höhe steuerlich abgeschöpft wird, setzt das Finanzamt für die Immobilie bisher einen deutlich geringeren Wert an, als er beim Verkauf der Immobilie zu erzielen wäre. Mit dieser Ungleichbehandlung muss nun Schluss sein. Damit ist aber noch nicht gesagt, wie hoch am Ende die fiskalische Belastung für Häusle-Erben ausfällt. Die Bundesregierung hat dazu von den Karlsruher Richtern einen gesetzlichen Handlungsspielraum bekommen. Demnach darf die Weitergabe von Immobilien auch künftig stärker vom Fiskus verschont bleiben als ein Erbe von Sparbüchern oder Wertpapierdepots. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Wer ein Haus erbt, der übernimmt auch Verpflichtungen, etwa gegenüber den Mietern. Zudem spielen die eigenen vier Wände bei der Altersvorsorge eine immer größere Rolle. Da wäre es geradezu absurd, das Haus der Eltern verkaufen zu müssen, nur um damit die Erbschaftsteuer begleichen zu können. Privat genutzter Wohnraum sollte also weiterhin in aller Regel vor dem Zugriff des Finanzamts geschützt bleiben. Etwas anderes wäre wohl auch politisch kaum durchsetzbar. Weil der Staat trotzdem auf Mehreinnahmen sinnt, dürfte es Erben von überdurchschnittlich lukrativen Immobilien künftig stärker treffen. Dagegen kann niemand wirklich etwas haben, außer den Betroffenen natürlich. Mit der wachsenden Anzahl von Erb- und Schenkungsfällen nimmt die Bedeutung der besteuerten Arbeitseinkommen tendenziell ab. Darauf muss der Staat politisch reagieren. nachrichten.red@volksfreund.de

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