Ausgeschlossen: Viele Behinderte in Rheinland-Pfalz haben kein Wahlrecht

Trier · Fast 2500 Behinderte mit gesetzlichem Betreuer dürfen in Rheinland-Pfalz nicht abstimmen. Dagegen gibt es Protest. Der Behindertenbeauftragte fordert eine Änderung des Gesetzes.

Wenn am 24. September ein neuer Bundestag gewählt wird, dürfen alle deutschen Staatsbürger über 18 Jahre ihre Stimme abgeben. Oder besser: fast alle. Denn nicht jeder erwachsene Deutsche darf wählen. Rund 85.000 Menschen sind von der Bundestagswahl ausgeschlossen.

Weil sie geistig behindert oder dement sind und von einem Gericht einen Betreuer "zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten" zur Seite gestellt bekommen haben. Menschen also, die im landläufigen Sinne entmündigt sind. Fast 2500 Menschen sind in Rheinland-Pfalz von Wahlen ausgeschlossen. Darunter auch Straftäter im sogenannten Maßregelvollzug, die also dauerhaft in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht sind.

"Das ist eine unerträgliche Diskriminierung - das Wahlrecht ist ein Menschenrecht und muss allen erwachsenen Deutschen unabhängig von einer Behinderung zugestanden werden", sagt die frühere Bundesgesundheitsministerin und jetzige Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt im Interview mit unserer Zeitung. Die SPD-Politikerin, die erneut für den Bundestag kandidiert, fordert, dass die Wahlrechtsausschlüsse aus dem Wahlgesetz gestrichen werden.

Dass über 80.000 Menschen in Deutschland nicht wählen dürfen, verstößt nach Ansicht von Michael Hamm, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Rheinland-Pfalz, "klar gegen das im Grundgesetz verbriefte Wahlrecht für alle Bürger dieses Landes und damit dem Kernpunkt unseres demokratischen Systems". Die Betroffenen würden damit von einem Teil des öffentlichen Lebens ausgeschlossen. Zumal sie weder an der Bundestags-, noch an der Europawahl teilnehmen dürfen.

In fast allen Bundesländern sind die Betroffenen auch von Kommunal- und Landtagswahlen ausgeschlossen - mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. SPD und Grüne im rheinland-pfälzischen Landtag forderten bereits 2015, den Ausschluss von betreuten geistig Behinderten bei der Landtagswahl zu beenden. Doch mehr als dass darüber innerhalb der Landesregierung gemeinsam mit dem Landesbehindertenbeauftragten gesprochen worden ist, ist seitdem nichts geschehen.

Es steht allerdings noch eine Grundsatzentscheidung beim Bundesverfassungsgericht aus. Sollte diese im Sinne der Kläger ausfallen, dürften in allen Bundesländern die Wahlrechtsausschlüsse kippen. Hamm ist sich sicher, dass der Ausschluss "rechtlich gesehen keiner Prüfung" standhält. "Menschen mit Behinderung, auch wenn sie einer Betreuung in allen Angelegenheiten bedürfen, sind voll geschäftsfähig und damit auch wahlberechtigt."

Der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch fordert genau wie Ulla Schmidt, den Wahlausschluss aufzuheben. Statistisch gesehen seien 80 von 100.000 Bürgern im Land auf diese Weise diskriminiert. "Ich halte das für nicht vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention", sagt Rösch.

Deutschland hinke bei dem Thema Ländern wie Großbritannien, Frankreich und Spanien "weit hinterher", sagt Rösch.
Das steht im Gesetz

Nach dem Bundeswahlgesetz ist vom Wahlrecht unter anderem derjenige ausgeschlossen, "für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer ... bestellt ist" Das gilt für die Bundestags- und die Europawahl.

"Eine unerträgliche Diskriminierung”

Von Ausschlüssen und Hindernissen

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