Bamberger verstößt gegen die Verfassung

Der Streit um den Chefposten im Oberlandesgericht Koblenz bringt Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts ein.

Mainz. Aus Sicht der Karlsruher Richter hat Justizminister Heinz Georg Bamberger bei der Ernennung von Ralf Bartz zum neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz dessen Konkurrenten, den Koblenzer Landgerichtspräsidenten Hans-Josef Graefen, in grundgesetzlich garantierten Rechten verletzt. Die Rede ist von einem Verfassungsverstoß. Graefen war in einem Eilverfahren gegen die Ernennung von Bartz in zwei Instanzen gescheitert. Nur wenige Minuten nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wurde Bartz die Ernennungsurkunde überreicht. Damit schien der weitere Klageweg von Graefen absolut blockiert zu sein. Doch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts darf der Dienstherr keine Möglichkeit haben, "Rechtschutz zu vereiteln". Die Karlsruher Richter sehen für Graefen Chancen, dass er vor den Verwaltungsgerichten auch Chancen hat, noch zu seinem Recht zu kommen. Seine Rügen am Auswahlverfahren seien nicht unbegründet.Die CDU-Landtagsfraktion spricht angesichts dessen von "einem Schuss vor den Bug des Justizministers". Er habe eine neue "Hängepartie bei der Besetzung einer der höchsten Positionen in der rheinland-pfälzischen Justiz" zu verantworten. Das Justizministerium verweist darauf, dass das Karlsruher Gericht jetzt rechtliche Maßstäbe verändert habe und Bamberger sich daher noch im Juni im Recht fühlen konnte.

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