Barrieren für reisende Kämpfer

Berlin · Wie können Dschihadisten an der Ausreise aus Deutschland gehindert werden? Die Politiker suchen nach Antworten auf diese Frage, um die Gefahr eines Terroranschlags durch IS-Kämpfer zu minimieren.

 Der Fokus liegt auf dem Personalausweis: Mit einer Gesetzesänderung wären Vermerke bei terroristischen Kämpfern möglich. Foto: dpa

Der Fokus liegt auf dem Personalausweis: Mit einer Gesetzesänderung wären Vermerke bei terroristischen Kämpfern möglich. Foto: dpa

Berlin. 450 Menschen sind schon aus Deutschland ausgereist, um in Syrien oder dem Nordirak zu kämpfen. Und es werden offenkundig mehr. Rund die Hälfte, so gestern eine Sprecherin des Innenministeriums, besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Politik will nun die "terroristischen Reisebewegungen in Krisenländer" unterbinden, da vor allem von den Rückkehrern große Gefahren für die innere Sicherheit ausgehen. Doch wie?
Deutschland steht im Fadenkreuz


Fest steht: "Derzeit liegen keine Hinweise auf konkrete Anschlagsplanungen in Deutschland vor", so die Sprecherin von Innenminister Thomas de Maizière (CDU). "Auch nicht im Zusammenhang mit dem IS." Es gebe aber eine "abstrakt hohe Gefährdung, die jederzeit real werden kann". Auch Deutschland steht im Fadenkreuz, das bestätigen die Sicherheitsbehörden.
Und die Politik will die Gefahren minimieren. Anfang der Woche trafen sich deshalb Koalitionspolitiker mit dem Innenminister. Außerdem berät schon seit längerem eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, wie die Ausreise von potenziellen Gewalttätern in die Kriegsgebiete Syriens und Iraks verhindert werden kann.
Regierungssprecher Steffen Seibert meinte gestern, die jüngste UN-Resolution zum Kampf gegen den IS habe dem Vorhaben "einen neuen Impuls" und "eine neue Dringlichkeit" gegeben. Sie verpflichtet alle Staaten, etwas gegen reisende Dschihadisten zu tun.
Erörtert wurde dem Vernehmen nach bereits eine mögliche Verschärfung des Personalausweisrechts. Während das Passgesetz die Möglichkeit vorsieht, einem deutschen Staatsangehörigen den Pass zu entziehen, wenn der Inhaber "die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet", kann ein Personalausweis nach geltenden Vorschriften nicht so leicht beschlagnahmt werden. Das Innenministerium prüft deshalb eine Gesetzesänderung. Im Gespräch ist darüber hinaus auch eine Markierung auf dem Ausweis. "Die Möglichkeit eines Vermerks im Personalausweis bei terroristischen Kämpfern werden wir sorgfältig prüfen", so der innenpolitische Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, gestern zu unserer Zeitung. Allerdings gilt die Umsetzung gerade bei den neuen elektronisch lesbaren Ausweisen als schwierig.
Schon jetzt werden Personen, die nach Informationen der Sicherheitsbehörden im Ausland eine Straftat begehen wollen, an der Ausreise gehindert. Im Strafrecht gibt es eine Reihe von Mitteln zur Terrorbekämpfung, "die jedoch noch konsequenter ausgeschöpft werden müssen", so Lischka. Die Koalition erwägt trotzdem eine weitere Verschärfung.Verfolgung von Sympathisanten


Dazu zählt auch die Verfolgung der Sympathisanten von terroristischen Vereinigungen. Der umstrittene Sympathisanten-Paragraf war 2002 von der damaligen rot-grünen Regierung abgeschafft worden. Außerdem will die Koalition das Staatsangehörigkeitsrecht unter die Lupe nehmen, damit "Doppelstaatlern nicht nur dann die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, wenn sie in regulären fremden Streitkräften dienen, sondern auch dann, wenn sie bei Terrororganisationen wie dem Islamischen Staat anheuern", erläuterte Lischka.
Tritt indes ein deutscher Staatsangehöriger als Söldner in fremde Dienste einer Armee ein, muss er bislang nicht mit einem Verlust rechnen. Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf werde auch hier geprüft, so das Innenministerium.

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