Mann des Tages Beauftragter für den Opferschutz

Wieder lebendig machen kann er keinen. Und den Schmerz der Angehörigen auch nicht wirklich lindern. Aber wenigstens ein zentraler Ansprechpartner will Edgar Franke sein, wenn in Deutschland wieder ein Terroranschlag passiert. Und für unbürokratische Hilfe sorgen. Wobei der gestern vorgestellte neue Opferbeauftragte der Bundesregierung immer hinzufügt, dass er hoffe, es komme nie dazu.

 Edgar Franke.

Edgar Franke.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Ohne den Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 gäbe es diese Stelle gar nicht. Die Behandlung der Hinterbliebenen des Terroraktes auf den Weihnachtsmarkt durch den Bund und durch das Land Berlin war so kaltherzig, dass es ruchbar wurde. Drei Monate nach dem Attentat beauftragte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) deshalb Ex-SPD-Chef Kurt Beck, sich um die Menschen zu kümmern. Der tat das mit Hingabe. Ohne Beck hätte es wiederum nicht die Möglichkeiten gegeben, über die Franke jetzt verfügt. Denn der Vorgänger hinterließ mit seinem Abschlussbericht eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen.

So darf Franke im Justizministerium einen kleinen Arbeitsstab unterhalten, der immer dann aktiv wird, wenn irgendwo etwas passiert. Und er kann auf eine verbesserte materielle Entschädigung setzen, denn im Parlamentsgang befindet sich gerade eine Richtlinie, die die bisherigen Zahlungen aus dem Härteleistungsfonds (5000 bis 10 000 Euro, je nach Verwandschaftsgrad) glatt verdreifachen soll. Auf ein Niveau, wie es Frankreich hat.

Andere Geldquellen kommen bei Bedarf hinzu, etwa das Opferentschädigungsgesetz. Oder auch ein Verkehrsopferfonds der Versicherungswirtschaft, der immer dann greift, wenn ein Auto als Tatwaffe benutzt wurde.

Dass Franke laut Justizministerin Katarina Barley (SPD) „mit seiner Biografie und seiner Erfahrung“ genau der richtige für diese Aufgabe ist, hat mit einem besonderen Umstand zu tun: Der 58-jährige SPD-Abgeordnete aus Nordhessen ist nicht nur Mitglied des Gesundheitsausschusses, sondern war in seinem zivilen Leben Rektor und Professor an der Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem Kleingedruckten von Versicherungen kennt er sich also exzellent aus.

Dazu gehört allerdings auch, dass Franke nur für die Opfer von Terroranschlägen zuständig ist, egal ob sie von Islamisten oder anderen Extremisten verübt werden. Kriterium ist, dass die Anschläge in die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes fallen. Amokläufe sind Ländersache. Wer hilft diesen Opfern? Zu Frankes Aufgaben wird deshalb auch die Bund-Länder Koordinierung gehören. Er hat sich das jedenfalls vorgenommen.

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