"Bei uns käme keiner auf die Idee"

TRIER. Warum konnte der ehemalige Stadtkämmerer von Trier in zwölf Jahren seine Überstunden nicht abbauen? Laut zuständiger Kommunalaufsicht hätte die Möglichkeit bestanden.

In vielen Amtsstuben herrscht derzeit Frust unter den Beamten. Viele ballen die Faust in der Tasche, wenn sie von der großzügigen Überstunden-Vergütung im Trierer Rathaus hören. Mit 50 000 Euro wurde dem Ex-Stadtkämmerer Edgar Meyer die Pension versüßt für seine "arbeitsintensiven Zusatzarbeiten", seine "unbändige Energie" und sein "Pflichtbewusstsein", wie sein Chef, Triers Oberbürgermeister Helmut Schröer, in einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion erklärt. 2000 von noch insgesamt 5300 übrig gebliebenen Stunden Mehrarbeit sollten mit 50 000 Euro vergütet werden. Weitere 50 000 Euro sollten später folgen. Die Großzügigkeit im Trierer Rathaus war jedoch anscheinend ein Einzelfall. Es ist nicht bekannt, dass auch andere Amtsleiter ihre Überstunden über mehrere Jahre ansammeln können und dann mit einem Schlag vergütet bekommen. "So was gibt es nicht im Öffentlichen Dienst", sagt ein Beamter, der ebenso wie der pensionierte Finanzchef der Trierer Stadtverwaltung im höheren Dienst beschäftigt ist. "Bei uns käme kein Spitzenbeamter auf die Idee, seine Überstunden zu sammeln und zur Bezahlung einzureichen", sagt er. Seinen Namen will er nicht in der Zeitung lesen. Wenn sich so viele Überstunden angehäuft hätten, müsse sein Vorgesetzter "geschlafen" haben, glaubt der Beamte. Laut Landesbeamtenrecht können tatsächlich nur bis zu 480 Stunden Mehrarbeit pro Jahr für Beamte in der Besoldungsgruppe A, in der der Finanzchef war, gezahlt werden. Auch in der Trierer Stadtverwaltung ist laut dem Schreiben von Schröer an die SPD die Abgeltung durch Freizeitausgleich die Regel. Nur in Einzelfällen, etwa bei der städtischen Berufsfeuerwehr, habe man Überstunden bezahlt. Rechnet man die 5300 Überstunden von Meyer auf die zwölf Jahre um, in denen sie angefallen sind, kommt man auf im Schnitt 441 Stunden pro Jahr, macht bei rund 45 Arbeitswochen rund zwei Überstunden pro Tag. "Das muss in einer solchen Gehaltsklasse einfach drin sein", mokiert sich der vom TV befragte Beamte. Was übrigens auch der Trierer OB so sah: Er habe Herrn Meyer deutlich gemacht, "dass ich erwarte, dass eine Führungskraft im Rathaus Trier ein gewisses Maß an Mehrleistung erbringt und nicht auf die Minuten schaut…", geht aus der Stellungnahme Schröers an die SPD-Fraktion hervor. Allerdings, so Schröer weiter, gebe es im Öffentlichen Dienst auch für eine Führungskraft keine Verpflichtung, Mehrarbeit ohne Vergütung zu leisten. Meyer habe einen "unzweifelhaften Rechtsanspruch" auf die Erstattung der Überstunden. Meyer selbst hat seine Überstunden protokolliert. So hat er laut einem Schreiben des Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Josef-Peter Mertes, allein im Jahr 1994 insgesamt 601 Überstunden gemacht, 1997 waren es danach 677 Stunden. Laut Beamtenrecht können nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung auch im höheren Dienst Überstunden ausbezahlt werden, falls kein Freizeitausgleich möglich ist. Zwar gibt es, so der Beamtenbund Rheinland-Pfalz, keine klare Verjährungsfrist für Überstunden, doch sei es unüblich, diese zu sammeln. Dass Meyer die Stunden nicht habe abfeiern können, begründet Schröer mit "zahlreichen intensiven Zusatzarbeiten" und damit, dass die "erhoffte Entlastung" durch eine Mitarbeiterin "nicht eingetreten" sei. Schröer beruft sich darauf, dass die Überstunden vom Personalrat genehmigt gewesen seien. Auch wenn die Zahlung an Meyer "nicht im Einklang mit geltendem Recht stand", wie ADD-Präsident Mertes Schröer im Februar schriftlich mitteilte, scheint die Summe von zwei Mal 50 000 Euro nicht wirklich aus der Luft gegriffen. Mit rund 22 Euro hätte eine Überstunde bei dem ehemaligen Stadtverwaltungsdirektor zu Buche geschlagen. Doch Mertes glaubt nicht, dass Meyer keine Möglichkeit gehabt habe, die Überstunden abzufeiern: "Den Nachweis, dass aus zwingenden dienstlichen Gründen ein Ausgleich der schriftlich angeordneten Mehrarbeit durch Dienstbefreiung innerhalb eines Jahres nicht möglich war, sehe ich für nicht erbracht", schreibt er an Schröer. Übrigens hätte der OB durchaus die Möglichkeit gehabt, herausragende Leistungen Meyers zu honorieren. Laut Beamtenbund kann ein Dienstherr eine monatliche Extra-Zulage von maximal sieben Prozent des Anfangsgrundgehaltes der betreffenden Besoldungsgruppe oder eine einmalige Jahresprämie zahlen.

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