Belgien erlaubt aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche

Brüssel · Belgien erlaubt die aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder und Jugendliche. Die Abgeordnetenkammer hat am Donnerstagabend mit 86 zu 44 Stimmen einen entsprechenden Gesetzentwurf angenommen.

12 Parlamentarier enthielten sich. Sozialisten, Liberale, Grüne stimmten zum Großteil für die Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige - die Christdemokraten beider Landesteile dagegen. Umfragen zufolge unterstützen drei von vier Belgiern die Pläne.

Der belgische Senat hatte bereits Ende vergangenen Jahres dem Vorhaben zugestimmt. Nun muss Belgiens König Philippe das Gesetz noch unterzeichnen, was allgemein erwartet wird.

Belgien ist das erste Land, das die Sterbehilfe auf Kinder und Jugendliche ohne jegliche Altersgrenze ausdehnt. In Europa erlauben zwar auch die Niederlande das Töten von Minderjährigen auf Verlangen, jedoch erst ab 12 Jahren. Voraussetzung für aktive Sterbehilfe bei Minderjährigen ist nach den neuen belgischen Regeln eine unheilbare Krankheit. Ein Psychologe muss bezeugen, dass der Minderjährige urteilsfähig und in der Lage ist, die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Damit sind psychisch kranke Kinder und todkranke Babys ausgenommen. Zudem müssen die Eltern zustimmen. Mediziner kritisieren, es gebe "nicht die geringste objektive Methode", um die geforderte Entscheidungsfähigkeit festzustellen. Die Christdemokraten im Parlament monierten, das Gesetz sei unausgegoren. So sei etwa nicht geklärt, was passiere, wenn nicht beide Elternteile der Sterbehilfe zustimmten.

Kirchen und Patientenschützer fürchten einen Dammbruch durch den Beschluss. "Man beurteilt die Jugend als rechtlich nicht geeignet, wichtige wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen", sagte der belgische Erzbischof André-Joseph Léonard. "Und plötzlich sollen sie fähig sein, zu entscheiden, dass man sie sterben lässt." Langfristig drohten sehr ernste Konsequenzen für die Gesellschaft und die Bedeutung, "die wir dem Leben zumessen, dem Tod und der Freiheit der Menschen", warnt der Geistliche.

Aus Deutschland, wo derzeit ein Verbot des organisierten assistierten Suizid diskutiert wird, gab es scharfe Kritik. "Mit dieser Entscheidung verabschiedet sich Belgien von den gemeinsamen humanitären Werten in Europa", sagte Eugen Brysch, Chef der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Die Deutsche PalliativStiftung kritisierte ebenfalls den Beschluss und forderte mehr Aufklärung über Hospizarbeit und Palliativmedizin. "Zu wenige wissen, dass eine gute Palliativversorgung Sterbehilfe überflüssig macht", erklärte Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, in Fulda. "Ich weiß, dass der Wunsch nach Sterbehilfe oft aus Verzweiflung und Nicht-Wissen über die palliative Versorgung heraus aufkommt, aber alle belastenden Symptome schwerstkranker Kinder und Erwachsener können gelindert werden."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort