Bessere Leistungen für Pflegebedürftige: Demenzkranke profitieren besonders

Berlin · Mehr Geld für mehr Leistungen - das sieht der lange geplante Gesetzentwurf zur grundlegenden Neuordnung der Pflegebedürftigkeit vor, den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) jetzt fertiggestellt hat. Er orientiert sich deutlich stärker als bisher am individuellen Pflegebedarf. Davon profitieren insbesondere die Demenzkranken.

Berlin. Nach der internen Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegebedürftigkeit will das Bundeskabinett die Vorlage im August verabschieden. Das Gesetz soll Anfang 2017 in Kraft treten. Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen und Hintergründe:
Wie viele Menschen sind pflegebedürftig?
Gegenwärtig beziehen 2,7 Millionen Frauen und Männer Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Das sind rund 1,7 Millionen mehr als bei ihrer Einführung im Jahr 1995. Gut zwei Drittel (1,95 Millionen) werden zu Hause durch Angehörige und Pflegedienste betreut, ein Drittel in Heimen. Durch die geplante Reform bekommen zusätzlich 500 000 Menschen Zugang zu Pflegeleistungen, weil die Pflegebedürftigkeit breiter gefasst wird.

Was ist konkret neu?
Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Maßgeblich sind dabei nicht mehr in erster Linie körperliche Gebrechen, sondern der Umfang der verbliebenen Selbstständigkeit. Bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen konzentriert sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen künftig auf sechs Bereiche. Berücksichtigt werden unter anderem die Mobilität des Betroffenen, psychische Probleme, seine kommunikativen Fähigkeiten sowie krankheitsbedingte Anforderungen. Am Ende kommt es zu einer Gesamtbewertung, die über die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade entscheidet.

Was geschieht mit den jetzt schon Pflegebedürftigen?
Für die 2,7 Millionen Pflegebedürftigen, die nach dem alten System begutachtet wurden, soll es mindestens bei den bisherigen Leistungen bleiben. Viele erhalten sogar mehr. Wer sich nicht neu einstufen lassen will, rutscht automatisch in den nächst höheren Pflegegrad, also zum Beispiel von Pflegestufe I in den Pflegegrad 2. Demenzkranke können um zwei Stufen nach oben rücken. Wer sein Recht wahrnimmt und sich neu begutachten lässt, kann bei entsprechend festgestelltem Hilfebedarf auch in eine noch höhere Stufe kommen. Umgekehrt gilt aber: Wäre nach der neuen Prüfung eine niedrigere Einstufung geboten, dann wird darauf verzichtet. Es gibt also einen umfassenden Bestandsschutz.

Wie funktioniert das System in der Praxis?
Dazu ein Beispiel: Frau Müller lebt in einer Wohngruppe und erhält Pflege durch den Pflegedienst. Sie ist zusätzlich an Demenz erkrankt und hat deshalb eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Gegenwärtig gilt für sie die Pflegestufe I. Nach bisherigem Recht stehen ihr monatlich 689 Euro aus der Pflegeversicherung für ambulante Sachleistungen zu. Bekäme Frau Müller den Pflegegrad 3 zugesprochen, wären es 1298 Euro. Auch wer ausschließlich Geldleistungen in Anspruch nimmt, weil er daheim von Angehörigen gepflegt wird, kommt im neuen System besser weg: Ein Pflegebedürftiger in Pflegestufe II ohne geistige Einschränkungen hätte künftig den Pflegegrad 3 und damit 87 Euro mehr als zuvor.

Wie ist der Eigenanteil geregelt?
Auch hier sind Entlastungen geplant. Bisher wächst der Eigenanteil mit steigender Pflegestufe. Das führt in der Praxis mitunter dazu, dass sich Angehörige gegen eine Höherstufung wehren, weil sie die Mehrkosten nicht tragen können oder wollen. Künftig soll der Eigenanteil bei einer Heimunterbringung im Schnitt bei 580 Euro liegen, und zwar unabhängig vom Pflegeaufwand. Gegenwärtig sind es je nach Pflegestufe zwischen 460 und 900 Euro. Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2, also vergleichsweise leichte Fälle, würden demnach etwas mehr zuzahlen als jetzt, Personen mit den Pflegegraden 3 bis 5, das sind die meisten, würden entlastet. Wichtig: Dieser Anteil bezieht sich auf den reinen Pflegebedarf. Heimunterbringung und Verpflegung gehen extra.

Was kostet die Reform?
Ab 2017 stehen jährlich fünf Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Finanziert wird das durch die Anhebung des Pflegebeitrags auf 2,55 Prozent. Jetzt sind es 2,35 Prozent. Kinderlose zahlen 2,8 statt wie jetzt 2,6 Prozent. Für den Systemübergang werden einmalig 4,4 Milliarden Euro zusätzlich fällig, Sie kommen aus den Reserven der Pflegeversicherung. Gegenwärtig liegen sie bei 6,5 Milliarden Euro.

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