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Scheibenkratzen: Ein kleines Guckloch in der Frontscheibe reicht nicht - ehe die Fahrt beginnt, müssen unbedingt die Scheiben komplett von Eis und Frost befreit werden, rät der TÜV Süd.

Und: Genügend Frostschutzmittel in den Scheibenwaschbehälter einfüllen.

Fahrertür eingefroren: Der Türschloss-Enteiser gehört in die Manteltasche und nicht ins Handschuhfach, rät der TÜV. Um zu verhindern, dass die Dichtungsgummis in Autotüren und am Kofferraum frieren, sollten sie mit Silikonspray behandelt werden.

Batterie schonen: Bei strenger Kälte vor dem Starten ein paar Minuten Scheinwerfer einschalten. Laut TÜV liefert eine (gesunde) Batterie damit einen höheren Startstrom. Ist die Batterie schon älter, sollte auf keinen Fall das Starthilfekabel im Auto fehlen.

Wasserzähler schützen: Besonders in schlecht isolierten Kellern oder bei geöffnetem Kellerfenster können Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes dazu führen, dass Wasserzähler im Keller einfrieren, warnen die Trierer Stadtwerke. Sie raten, den Wasserzähler warm in eine Decke einzupacken und das Kellerfenster zu schließen. Der Hauseigentümer muss die Kosten für Reparatur und Auswechseln des Zählers selber tragen.

Schulweg: Es gibt keinen generellen Anspruch auf "Kältefrei", Nur wenn der Weg zur Bushaltestelle oder die Fahrt zur Schule zu gefährlich sind, kann der Unterricht ausfallen. Auch in diesem Fall dürfen berufstätige Eltern aber nicht einfach zu Hause bleiben. Nur wenn gar keine Betreuung zu organisieren ist, dürfen sie eventuell diese Möglichkeit wahrnehmen.

Zuspätkommen: Minustemperaturen sind kein Grund, zu spät zur Arbeit zu kommen. Der Chef darf verlangen, dass die Mitarbeiter den Wetterbericht verfolgen und sich darauf einstellen. Andernfalls müssen sie mit Lohnkürzungen rechnen oder gegebenfalls die Zeit nacharbeiten. (wie/dpa)



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