„Bild“: Gericht lehnt Prozess um Loveparade-Katastrophe ab

Duisburg · Bleibt der Tod von 21 Menschen bei der Loveparade-Panik ohne strafrechtliche Folgen? Laut „Bild“-Zeitung will das Landgericht Duisburg kein Hauptverfahren eröffnen. Für die Hinterbliebenen wäre das eine riesige Enttäuschung.

Das Unglück bei der Loveparade vor knapp sechs Jahren mit 21 Toten und Hunderten Verletzten wird nach Informationen der „Bild“-Zeitung vorerst nicht in einem Strafprozess aufgearbeitet. Die zuständige Kammer am Duisburger Landgericht habe die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, berichtete die Zeitung (Dienstag) unter Berufung auf Duisburger Justizkreise. Die Entscheidung solle an diesem Dienstag offiziell verkündet werden.

Die zuständigen Richter hätten vor allem mit einem Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still Probleme gehabt. Dieses Gutachten ist ein zentrales Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Das Gericht hatte zuletzt zahlreiche kritische Fragen an den Experten gehabt. Ein Sprecher des Landgerichts wollte sich am Dienstagmorgen auf Anfrage nicht zu dem „Bild“-Bericht äußern.

Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Die Getöteten kamen aus Deutschland, Australien, den Niederlanden, Spanien, Italien und China.

Im Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem hat das Landgericht im sogenannten Zwischenverfahren aufwendig geprüft, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren - also in der eigentlichen Gerichtsverhandlung - wahrscheinlich ist. Ist das nicht der Fall, wird der Hauptverfahren gar nicht erst eröffnet.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger könnten gegen einen sogenannten Nichteröffnungsbeschluss eine sogenannte sofortige Beschwerde einlegen. Kommt es dazu, wird ein Beschwerdesenat die Entscheidung überprüfen. Dies dürfte wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen. Wird die Beschwerde abgelehnt, gibt es kein weiteres Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung. Eine erneute Anklage kann dann nur auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel erhoben werden.

Die Hauptakte mit den wichtigsten Unterlagen für den Prozess umfasst mehr als 46 700 Seiten und füllt 99 Aktenordner. Hinzu kommen mehr als 800 Ordner mit ergänzendem Aktenmaterial.

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