Jagd Billen zielt auf Jagderlaubnis für Staatswald

Trier · Wenn sich Rot- oder Muffelwild im „falschen“  Wald aufhält, darf es zwei Wochen früher geschossen werden.

 Immer noch zielsicher: der CDU-Politiker und Jäger Michael Billen.

Immer noch zielsicher: der CDU-Politiker und Jäger Michael Billen.

Foto: picture alliance / dpa/Harald Tittel

Eigentlich hätten Rehböcke, junge Rehe, Hirsche oder Muffelwild in den rheinland-pfälzischen Wäldern noch eine Zeitlang Ruhe. Einen ganzen Monat noch. Erst Ende April endet nämlich die Schonzeit für Rot-, Muffel- und Rehwild. „Das war schon immer so“, sagt der Eifeler CDU-Landtagsabgeordnete Michael Billen, ein passionierter Jäger. Und ginge es nach dem 64-Jährigen, würde das auch so bleiben – zumindest in diesem Jahr. Doch das rheinland-pfälzische Forstministerium hat grünes Licht für eine Ausnahmeregelung gegeben, die Billen die Zornesröte ins Gesicht steigen lässt. Danach wird die Schonzeit für „Rehböcke, Schmaltiere, Schmalspießer beim Rot- und Damwild sowie für Schmalschafe und Jährlinge beim Muffelwild“, wie es im Jägerjargon heißt, um zwei Wochen verkürzt. Auf gut Deutsch: Junge, Rehe und Hirsche dürfen 14 Tage früher geschossen werden als in der Vergangenheit.

Dass allein würde vermutlich schon den einen oder anderen auf die Palme bringen. Doch der wahre Stein des Anstoßes ist ein anderer: Denn die Ausnahmeregelung gilt nur für die „in Eigenregie bewirtschafteten staatlichen Eigenjagdbezirke des Landesbetriebs Rheinland-Pfalz“, wie es offiziell heißt, also den sogenannten Staatswald. Dessen Anteil an der gesamten rheinand-pfälzischen Waldfläche beträgt gerade einmal ein Viertel (siehe Extra).

Und was ist mit der restlichen Waldfläche?, fragen sich kommunale und private Forstbesitzer, die die übrigen 75 Prozent Wald unter sich aufteilen. Dort dauert die Schonzeit – wie in der Vergangenheit – bis zum 1. Mai, also zwei Wochen länger. „Eine echte Sauerei“ sei das, bringt der gelernte Landwirt Michael Billen die unterschiedlichen Schonzeiten für Wild in staatlichen und Wild in anderen Wäldern auf einen leicht verständlichen Nenner. „Die setzen sich als Staat einfach über alles hinweg“, meckert der forst- und jagdpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, dem besonders die „zum Himmel schreiende Ungleichbehandlung“ ein Dorn im Auge ist. Das sei rechtlich und moralisch nicht zulässig, echauffiert sich Billen.

Mit seiner Kritik steht der Eifeler Christdemokrat nicht alleine da. Auch der Vorsitzende des Waldbesitzerverbands, Christian Keimer, lässt an der einseitigen Schonzeitverkürzung kein gutes Haar. „Wenn man eine solche Regelung macht, dann gebiets- oder revierbezogen – aber eben nicht nur für den Staatswald“, sagt Keimer, der auch Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kastellaun ist. Nach Meinung des studierten Juristen steht die Ausnahmegenehmigung „rechtlich auf ganz schwachen Füßen“ und „ist auch fachlich nicht nachvollziehbar“. Eine Argumentation, der sich auch der Kreisjagdmeister des Vulkaneifelkreises, Ulrich Umbach, anschließt. Wenn in einem Waldstück gejagt werden dürfe und im Nachbarrevier nicht, flüchte das Wild dahin und richte in diesem Wald dann umso größeren Schäden an, sagt Umbach. Ein Großteil der Jäger sei über die Schonzeitverkürzung empört, fasst der Kreisjagdmeister die Stimmung unter den Kollegen zusammen.

In einem unserer Zeitung vorliegenden Schreiben mehrerer Eifeler Hegegemeinschaften an die Zentrale Forstverwaltung sprechen die Unterzeichner von einer „nicht akzeptablen Vorgehensweise“ und stellen bereits die „weitere Zusammenarbeit mit der Forstbehörde“ infrage. Die Begründung der Schonzeitverkürzung im Staatswald sei „nicht nachvollziehbar“ und entspreche in keiner Weise wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Eine Sprecherin des Forstministeriums wies die Vorwürfe am Abend zurück. Von einer Ungleichbehandlung könne bei der Schonzeitverkürzung keine Rede sein. Jeder Waldbesitzer könne einen solchen Antrag stellen, wie dies etwa Landesforsten im vorliegenden Fall gemacht habe. Aber auch andere Anträge seien eingegangen, denen teilweise auch stattgegeben worden sei. Als einen Grund für die Schonzeitverkürzung nannte die Ministeriumssprecherin die Verschiebung der Vegetationszeit.

Beim Landesjagdverband scheinen die Argumente auf wenig fruchtbaren Boden zu fallen. Juristische Schritte gegen die Entscheidung würden bereits vorbereitet, sagt Sprecher Günther Klein.

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