Kirche Bischöfe über Kreuz

Vatikanstadt · An einer Handreichung der Bischofskonferenz haben einige Oberhirten Zweifel. Die wollen sie im Vatikan geklärt haben. Das ist heikel.

 Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx (links), und der Kölner Erbischof Kardinal Rainer Maria Woelki verfolgen den Eröffnungsgottesdienst zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx (links), und der Kölner Erbischof Kardinal Rainer Maria Woelki verfolgen den Eröffnungsgottesdienst zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz.

Foto: dpa/Oliver Berg

() Es war wohl ein sehr grundsätzlicher Meinungsstreit unter den deutschen Bischöfen bei ihrem Frühjahrstreffen in Ingolstadt. Es ging um eine geplante Handreichung über „Kommunion für konfessionsverschiedene Ehepaare“, die mit großer Mehrheit, aber nicht einstimmig beschlossen wurde. Zurück blieb eine Minderheit mit schweren Zweifeln an der Korrektheit des Beschlusses.

Wie jetzt  bekannt wurde, schlugen sieben Bischöfe bereits am 22. März unter Führung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki den Ball nach Rom. Dort liegt er nun, wie eine heiße Kartoffel. Wann eine Reaktion kommt und wie gar eine Antwort aussehen wird? Gut zwei Drittel der deutschen Bischöfe gehen davon aus, die geplante Handreichung sei im Sinne des Papstes – als ökumenische Öffnung wie auch in der Frage der Zuständigkeit; Franziskus wünscht ja eine Dezentralisierung.

Kirchenpolitisch ist die Anfrage der Bischöfe aus Köln, Bamberg, Eichstätt, Augsburg, Görlitz, Regensburg und Passau auch deshalb brisant, weil sie den „Dubia“ (Zweifeln) vieler Kardinäle zum Papstschreiben „Amoris laetitia“ von 2016 ähnelt. Wie jene fragen nun auch die sieben deutschen Skeptiker: „Handelt es sich ...?, Relativiert nicht ...?, Ist es überhaupt möglich ...?“ Und sie urteilen selbst: „... taugt in unseren Augen nicht ...“.

In Rom gab es aber auch schon vorher Stirnrunzeln: Warum informierten die Deutschen nicht vorab den Päpstlichen Einheitsrat oder den Papst selbst über die deutsche Initiative? Zwar hatte der Vorsitzende, Kardinal Reinhard Marx, in Ingolstadt gesagt, Rom müsse die deutsche Handreichung nicht prüfen oder bestätigen. Es handele sich um eine rein pastorale Initiative, und die falle in die Kompetenz einer Bischofskonferenz. Allerdings waren er und die Spitze der EKD bei ihrem Besuch Anfang 2017 in Rom von Papst Franziskus ermutigt worden – im Beisein von Kurienkardinal Kurt Koch –, ihm Vorschläge für weitere ökumenische Schritte zu machen. Was wäre der Beschluss von Ingolstadt anderes als ein solcher Schritt? Und hatten nicht die Deutschen andere ökumenische Initiativen sehr wohl rechtzeitig nach Rom übermittelt?

Aktuell mag sich im Vatikan niemand zu dem Brief der Minderheit äußern – zumal der von ihnen kritisierte Beschluss noch gar nicht veröffentlicht wurde. Auch müssen sich die angeschriebenen Behörden – Glaubenskongregation, Ökumene-Rat und Rat für die Gesetzestexte – einigen, wer die Anfrage federführend bearbeitet. Sollte die Sache als so gravierend gelten, dass die Vollversammlung eines Vatikanbehörde sie beraten muss, kann es Monate dauern.

Hinzu kommt: Die Glaubenskongregation hat unter Papst Franziskus nicht mehr die letztverbindliche Stellung wie früher. Ihr ehemaliger Präfekt, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, hatte sich übrigens bereits vor Wochen ablehnend zum Ingolstädter Beschluss geäußert.

Kardinal Koch, Leiter des Einheitsrates, kennt solche ökumenisch und pastoral kontroversen Debatten aus seiner Schweizer Heimat. Er gilt als theologisch eher konservativer, aber zugleich solider und engagierter Ökumeniker. Im Rat für die Gesetzestexte, der den Ingolstädter Entwurf prüfen wird, ist mit dem Deutschen Markus Graulich als Untersekretär jemand tätig, der die Lage in Deutschland gut kennt. Der Ausgang der Beratungen ist völlig offen.

Dass Bischöfe strittige Fragen in Rom klären lassen wollen, ist nicht ungewöhnlich. In Deutschland erinnert man sich an die Debatte um die Schwangerenkonfliktberatung. Damals hatte Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, sich direkt an Johannes Paul II. gewandt. Für endgültige Klärung sorgte Rom nach langem Hin und Her – mit einem eindeutigen Brief der Kurienkardinäle Joseph Ratzinger und Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano.

Ein zweiter Fall betraf die theologische Bedeutung von Kirchenaustritten. Dazu wollte der Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp wissen, ob ein vor deutschen Behörden erklärter Kirchenaustritt einer Exkommunikation gleichkomme und damit automatisch von den Sakramenten ausschließe. Daraufhin präzisierten 2012 Vatikan und Deutsche Bischofskonferenz: Wer aus der katholischen Kirche in Deutschland austritt, verwirkt alle Mitgliederrechte wie Kommunionempfang oder die Möglichkeit, Taufpate zu sein; er ist aber nicht mehr automatisch exkommuniziert.

Anders als bei diesen beiden deutschen Spezialthemen gibt es in der aktuellen Streitfrage der Kommunion für nicht katholische Ehepartner vergleichbare Debatten in anderen Ländern. Entsprechende Regelungen haben die Bischofskonferenzen von England und Wales, von Schottland und von Irland (1998), Kanada (1999) sowie Südafrika und Indien (2000) getroffen – wobei allerdings die soziologischen und konfessionellen Randbedingungen sich von denen in Deutschland teils deutlich unterscheiden.

Bereits 2003 erklärte der damalige Leiter des Ökumene-Rates, Kardinal Walter Kasper, die Sätze in der Enzyklika „Ecclesia de eucharistia“, mit denen Johannes Paul II. eine Zulassung von Nichtkatholiken zur Kommunion bei „schwerwiegendem geistlichen Bedürfnis“ befürwortet, seien kein Freibrief für konfessionsverschiedene Ehepartner. Einzelfälle müssten im Gespräch mit dem Seelsorger geprüft werden. Auf dieser Linie liegt auch der nun zu überprüfende Ingolstädter Mehrheitsbeschluss,

(kna)
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