Bistum begrüßt Gesetzentwurf zur Flohmarktregelung

Mainz/Trier · Das Bistum Trier lehnt zwar grundsätzlich alle zusätzlichen sonntäglichen Verkaufsöffnungen ab, begrüßt jedoch, dass im Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums für Märkte, Ausstellungen und Messen kirchliche Positionen aufgegriffen worden seien. Das katholische Büro Mainz sei in die Entstehung des Gesetzentwurfs, der an insgesamt acht Marktsonntagen im Jahr inklusive der verkaufsoffenen Sonntage wieder Flohmärkte ermöglichen soll (der TV berichtete), "eng eingebunden" gewesen, heißt es auf Volksfreund-Anfrage.

So sei es gelungen, die ursprünglich angedachte Zahl von zwölf zusätzlichen Verkaufsöffnungen auf vier pro Kommune zu begrenzen. Auch würden die zuständigen kirchlichen Stellen angehört, bevor die Märkte festgesetzt würden. Zufrieden ist das Bistum Trier auch damit, dass auf Sonntagsflohmärkten keine Neuwaren verkauft werden dürfen und dass die Öffnungszeit auf 11 bis 18 Uhr beschränkt ist. So seien die Gottesdienstzeiten durch das Markttreiben nicht beeinträchtigt.fcg

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