Bistum Trier verteidigt Priester-Einsatz

Trier · Die Missbrauchs-Leitlinien sehen laut Bistumssprecher André Uzulis keinen Automatismus zwischen Voruntersuchungsverfahren und Zelebrationsverbot vor. Opferverbände jedoch empören sich, dass ein Priester trotz Missbrauchsvorwürfen weiter Messen halten darf. Im Zoff um Zahlen zu Entschädigungsanträgen ist inzwischen von einem Missverständnis die Rede.

Trier. Im Fall eines Priesters, der beschuldigt wird, in den 1980er Jahren in einer saarländischen Pfarrei einen damals 16-Jährigen missbraucht zu haben, sind nach TV-Informationen im Laufe der kirchenrechtlichen Ermittlungen weitere Vorwürfe gegen den Geistlichen erhoben worden. Christoph P. (Name geändert) etwa sagt gegenüber unserer Zeitung, dass er dem Leiter des kirchlichen Gerichts, Offizial Georg Holkenbrink, mitgeteilt habe, 1984 beim damaligen Dechanten einen weiteren Fall gemeldet zu haben. "Der Pastor hatte einem Jungen im Beisein mehrerer Leute an die Genitalien gefasst", behauptet P. Auch berichtet er, beim einstigen Dekanatschef erwirkt zu haben, dass eine geplante einwöchige Messdienerfahrt nicht stattfand. "Es war auch bekannt, dass der Pastor mit Jugendlichen Homo-Pornos angeschaut hat", sagt P.
Opferverbände kritisieren scharf, dass der heutige Ruhestandsgeistliche trotz mehrerer Vorwürfe regelmäßig Messen hält. Das Bistum Trier bestätigt, dass dem angeschuldigten Priester kein Zelebrationsverbot auferlegt wurde.
Steht die Vorgehensweise in Einklang mit den Missbrauchs-Leitlinien der deutschen Bischöfe? "Ja", sagt Bistumssprecher André Uzulis, "diese sehen keinen Automatismus zwischen Voruntersuchungsverfahren und Zelebrationsverbot vor." In Punkt 36 der Missbrauchs-Leitlinien heißt es: "Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen vor, entscheidet der Ordinarius über das weitere Vorgehen unter Berücksichtigung der kirchenrechtlichen- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen." Der bisherige Ermittlungsstand verlange keine Einsatzbeschränkung, sagt Uzulis. "Ein Tanz auf dem Vulkan", meint Hermann Schell vom Opferverband Schafsbrief.
Der kirchenrechtlich noch ungeklärte Fall des saarländischen Priesters war in der zuletzt veröffentlichten Entschädigungsbilanz des Bistums untergegangen: Danach wurden angeblich alle bis Februar 2013 gestellten Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, bewilligt. Stimmt nicht, kritisierten die Opferverbände Schafsbrief und Missbit (der TV berichtete). André Uzulis, Sprecher des Bistums Trier, erklärt auf neuerliche Anfrage unserer Zeitung die Diskrepanz: "Bei den Zahlenangaben ist es offenbar zu einem Missverständnis gekommen, das darin begründet liegt, dass die immer wieder eintreffenden Anfragen der verschiedenen Presseorgane verschiedene Nuancen eintragen, die bei wiederholter Anfrage in der Beantwortung durch die Pressestelle verloren gegangen sind." Eine Antwort, die nicht jeder auf Anhieb verstehen dürfte.Extra

Wissenschaftliche Untersuchung: Das Forschungsprojekt zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche war im Januar vorerst gescheitert. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte nach Zerwürfnissen den Vertrag mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) gekündigt. Daraufhin kündigte KFN-Direktor Christian Pfeiffer an, eine eigene Untersuchung zu machen. Auf TV-Anfrage sagte Pfeiffer, dass gleich zu Beginn 150 Fragebögen eingegangen seien. "Und es kommen immer wieder welche." Die angestrebte Anzahl von 300 Fragebögen sei aber noch nicht erreicht. Erst danach starte das KFN mit der Auswertung. kat

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