Bitteres Urteil für Flüchtlinge

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof stärkt das Recht von Staaten, die die Vergabe humanitärer Visa verweigern. Das ruft Zustimmung, aber auch Kritik hervor.

Luxemburg (dpa) Deutschland und andere EU-Staaten sind nach europäischem Recht nicht dazu verpflichtet, Asylbewerbern ein humanitäres Visum zur legalen Einreise auszustellen. Aus dem Unionsrecht ließen sich keine derartige Verpflichtungen ableiten, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag. Die Mitgliedstaaten könnten alleine auf Basis ihrer nationalen Gesetzgebung über die Visa-Vergabe in Auslandsvertretungen entscheiden.
Der EuGH machte mit seiner Entscheidung die Hoffnungen von Flüchtlingen auf eine sichere und legale Einreisemöglichkeit in die EU zunichte. Gleichzeitig widersprachen die zuständigen Richter dem EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi. Dieser war Anfang Februar in einem aufsehenerregenden Gutachten zu der Auffassung gelangt, dass EU-Staaten schutzbedürftigen Menschen eigentlich Einreisegenehmigungen erteilen müssten.
Hilfsorganisationen wie Pro Asyl bezeichneten das Urteil als traurig für den Flüchtlingsschutz. Sie verwiesen darauf, dass die meisten Schutzsuchenden damit weiter auf die Unterstützung krimineller Schleuserbanden angewiesen blieben.
Von Politikern europäischer Regierungsparteien wurde der Richterspruch hingegen begrüßt. "Der EuGH hat Rechtssicherheit in Fragen der Asylpolitik wiederhergestellt", kommentierte die Sprecherin der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Monika Hohlmeier (CSU). Ein anderslautendes Urteil hätte zu einer Flut von Anträgen in Botschaften und Konsulaten führen können.
In dem Ausgangsverfahren für das EuGH-Urteil geht es um ein syrisches Ehepaar, das mit seinen drei kleinen Kindern aus dem lange umkämpften Aleppo nach Europa fliehen will. Es beantragte dazu im belgischen Konsulat im libanesischen Beirut Visa. Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge allerdings ab.

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