Bonus für schlechte Noten

Mit einem sogenannten Ausbildungsbonus will die Bundesregierung in den nächsten drei Jahren 100 000 zusätzliche Lehrstellen für schwer vermittelbare Jugendliche schaffen. Dazu billigte das Kabinett gestern einen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD).

Berlin. Nach den parlamentarischen Beratungen soll die Vorlage im Sommer und damit noch rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres in Kraft treten. Was verspricht sich Scholz von dem Plan?Nach Angaben des Ministers wurden im Vorjahr mehr als 600 000 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Das war der höchste Stand seit 1999. Zum ersten Mal gab es allerdings mehr Altbewerber, die wegen ihres geringen Bildungsniveaus schon länger eine Lehrstelle suchen als neue Interessenten. Für diese Altbewerber ist der Ausbildungsbonus gedacht.Wie funktioniert der Bonus? Schaffen Betriebe für Altbewerber zusätzliche Lehrstellen, winkt ihnen eine Sonderzahlung der Bundesagentur für Arbeit, die sich nach der Höhe der monatlichen Vergütung für den Jugendlichen richtet. Liegt der Betrag unter 500 Euro, werden einmalig 4000 Euro fällig. Bei einem Lehrlingslohn bis zu 750 Euro erhöht sich die Summe auf 5000 Euro und darüber hinaus auf 6000 Euro.Welche Kriterien muss der Betrieb erfüllen? Zur Vermeidung von Mitnahme-Effekten gilt der Rechtanspruch auf einen Ausbildungsbonus nur für Altbewerber mit gar keinem beziehungsweise einem schwachen Schulabschluss. Förderberechtigt sind Jugendliche mit Sonderschulabschluss, Hauptschulabschluss oder einem Realschulabschluss mit höchstens der Note Vier in Deutsch und Mathematik.Gibt es auch einen Ermessensspielraum? Ja. Arbeitgeber können den Ausbildungsbonus als Ermessensleistung erhalten, wenn sie zusätzliche betriebliche Lehrstellen mit einem Altbewerber besetzen, der über einen Realschulabschluss mit besseren Noten als ausreichend in Deutsch und Mathematik verfügt. Der Ausbildungsbonus kann auch bei Jugendlichen mit höheren Schulabschlüssen zum Zuge kommen, wenn sich diese seit mehr als zwei Jahren erfolglos um eine Lehrstelle bemüht haben.Was sind zusätzliche Lehrstellen? In der Regierungsvorlage heißt es dazu: "Ein Ausbildungsplatz wird zusätzlich bereitgestellt, wenn der ausbildende Betrieb durch den neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag am 31. Dezember des Jahres des Ausbildungsbeginns mehr Auszubildende beschäftigt als im vorausgehenden Drei-Jahres-Durchschnitt".Warum ist dieses Kriterium umstritten? Die IG Metall argumentiert, wegen des Betrachtungszeitraums von drei Jahren könne ein Betrieb demnächst sogar weniger Lehrstellen anbieten als im Vorjahr und trotzdem den Bonus erhalten, weil die Jahre 2005 und 2006 ein sehr schwaches Ausbildungsniveau aufzuweisen hätten. Ein Beispiel ist der Industrie- und Handelsbereich: Hier wurden 2007 rund 367 000 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2007 waren es aber nur etwa 340 000 Abschlüsse.Wer wird noch gefördert? Der Gesetzentwurf sieht auch vor, junge Leute beim Übergang von Schule in Ausbildung zu unterstützen. Im Rahmen von Modellprojekten sollen bei einem Träger fest beschäftigte Berufseinstiegsbegleiter die Schüler an bundesweit 1000 Schulen bei der Vorbereitung des Schulabschlusses sowie bei der Beruforientierung und Berufswahl unterstützen.

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