Bürgerrechte im Visier

Die terroristische Bedrohung macht um Deutschland keinen Bogen. Erst vor wenigen Wochen hatten Islamisten über Anschläge schwadroniert, sollte die Bundeswehr nicht aus Afghanistan verschwinden. Allerdings wird auch niemand behaupten können, dass die Republik der Verunsicherung schutzlos ausgeliefert ist.

Nach den Terroranschlägen in New York und Washington vor nunmehr sechs Jahren wurden gleich mehrere Sicherheitspakete geschnürt. Dafür änderten Regierung und Parlament weit über 100 Gesetze. Das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz erhielten fortan deutlich größere Befugnisse. Ein verbesserter Zugriff auf Bankkonten und Flugdaten wurde ebenso ermöglicht wie die erleichterte Ausweisung verdächtiger Flüchtlinge. Und erst vor einigen Tagen hat Wolfgang Schäuble die neue Anti-Terror-Datei frei geschaltet. Vor diesem Hintergrund mutet es schon erstaunlich an, dass der Bundesinnenminister jetzt auf eine Fülle weiterer Gesetzesverschärfungen drängt. Rasterfahndung, Online-Durchsuchungen und die Nutzung von Maut-Daten sind nur einige Stichworte, die Schäuble umtreiben. Dabei ist der Rechtsstaat in der Vergangenheit schon übers Ziel hinaus geschossen. So kam das Bundesverfassungsgericht vor fast genau einem Jahr zu dem Schluss, dass eine Rasterfahndung nur bei konkreten Gefahren gerechtfertigt ist. Eine "allgemeine Bedrohungslage" reiche dafür nicht aus. Geklagt hatte ein Student, der ins "Raster" der Behörden geriet und unschuldig verfolgt wurde. Der Bundestag muss Schäubles Pläne deshalb genau unter die Lupe nehmen. So viele Bürgerrechte wie möglich, so viele Sicherheitsmaßnahmen wie nötig - das ist der Garant für die Attraktivität unsere Demokratie. nachrichten.red@volksfreund.de

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