Bund und Länder machen gegen Neonazis mobil

Berlin · Konsequenzen aus den Ermittlungspannen bei der Neonazi-Mordserie: Beim Krisengipfel der Innen- und Justizminister von Bund und Ländern im Kanzleramt hat sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) gestern mit seiner Idee einer zentralen Erfassungsdatei über rechtsextremistische Gewalttäter durchgesetzt.

Berlin. Hier die wichtigsten Ergebnisse des Treffens:
Verbunddatei: Gegenwärtig erfassen die Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden der Länder ihre Erkenntnisse über gewaltsame neonazistische Umtriebe getrennt. Aus diesen zahlreichen Einzeldateien soll nun ein zentrales Register entstehen. Ziel ist ein besserer Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden.
Bessere Verzahnung: Eine Arbeitsgruppe soll ein Konzept zur besseren Verzahnung von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz erstellen. Die Landesverfassungsschutzämter sollen wichtige Erkenntnisse an ihre Kölner Zentrale weitergeben. Zudem soll der Verfassungsschutz die Polizei beim Verdacht von Straftaten informieren.
Abwehrzentrum: Geplant ist ein "Abwehrzentrum Rechts", in dem Spezialisten von Bundeskriminalamt und Bundesverfassungsschutz Lagebeurteilungen und Gefährdungsbewertungen erstellen. Als Vorbild gilt - wie bei der Verbunddatei - der Kampf gegen den islamistischen Extremismus.
V-Männer: Staatlich bezahlte Zuträger aus dem rechtsextremen Milieu werden weiter als notwendig betrachtet. Laut Minister Friedrich sind seit 1992 knapp ein Dutzend rechtsextremistischer Vereine in Deutschland verboten worden. Ohne V-Männer wäre das nicht möglich gewesen.
NPD: Ob es zu einem neuen Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei kommen wird, bleibt auch nach dem Krisengipfel offen. Der erste Anlauf war vor acht Jahren an der Existenz der zahlreichen V-Leute in den Führungsgremien der NPD gescheitert. Bis heute ist die Partei von V-Leuten durchsetzt. An dieser Praxis soll sich offenbar auch nichts ändern. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll prüfen, ob ein Verbotsantrag Aussicht auf juristischen Erfolg hat.

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