Bundesratspoker beim Bildungsgipfel

Was haben der Bildungsgipfel und das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gemeinsam? Offiziell nichts, aber wenn Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder heute über höhere Bildungsausgaben verhandeln, dann könnte dabei auch der Weg für die Zustimmung zum Steuerpaket im Bundesrat am Freitag freigemacht werden.

Berlin. Jürgen Koppelin, FDP-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein, frohlockte am Dienstag: "Ein Durchbruch" sei gefunden worden, eine Lösung, mit der nun alle dem Steuerentlastungsgesetz zustimmen könnten. Wenn der Bund seinen Anteil an den Bildungsausgaben erhöhe, "dann ist das ein richtiger Schub für die Kommunen". Schleswig-Holstein, so scheint es, ist nach dem Treffen seines Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen mit Kanzlerin Angela Merkel (beide CDU) am Sonntag vom streitbarsten Gegner der geplanten Steuersenkungen zum eifrigsten Befürworter mutiert. "Wir müssen nur noch mal die Bleistifte spitzen", so Koppelin.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz sieht Entlastungen in Höhe von jährlich 8,5 Milliarden Euro für Familien, Erben, Unternehmen und Hoteliers vor; 2,3 Milliarden davon müssen die Länder und 1,6 Milliarden die Gemeinden tragen. Merkel braucht die Zustimmung aller sieben schwarz-gelb regierten Bundesländer, also auch Schleswig-Holsteins, das am lautesten nach Kompensation rief.

Nun kommt der glückliche Umstand ins Spiel, dass drei Tage vor der entscheidenden Sitzung der Länderkammer zufällig ein Bildungsgipfel stattfindet. Beim ersten Gipfel 2008 in Dresden hatten sich alle Teilnehmer verpflichtet, bis 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung auszugeben. Eigentlich wären das fast 30 Milliarden Euro mehr pro Jahr als heute, doch hat man die Summe bereits trickreich auf 15 Milliarden heruntergerechnet. Von diesen werde, so kündigte gestern der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Peter Altmaier (CDU), an, der Bund einen größeren Anteil als geplant übernehmen. Im Gespräch ist ein Anstieg von zehn auf bis zu 40 Prozent.

Zusätzliches Geld soll zweckgebunden sein



Die Lösung hat allerdings Kehrseiten. Die wichtigste: Die Länder bekommen das zusätzliche Geld nur für eine zusätzliche Ausgabe, noch dazu zweckgebunden. Gegen die Einnahme-Ausfälle aus dem Wachstumsbeschleunigungspaket hilft ihnen das wenig. Vor allem den überschuldeten Ländern nicht, die ab 2016 die Schuldenbremse beachten sollen. "Ich habe bisher keine Angebote gehört, die dieser Problematik angemessen sind", sagte gestern der Saar-Finanzminister Peter Jakoby (CDU) gegenüber unserer Zeitung. Der Kieler Jubel sei etwas voreilig. Außerdem besteht das Problem, dass es dem Bund verfassungsrechtlich untersagt ist, die Bildung in den Ländern zu finanzieren. Bildung ist Ländersache. Es kann also nur über Buchungstricks gehen. Am saubersten wäre es, wenn der Bund den Ländern einen größeren Anteil der Umsatzsteuer (bisher etwa die Hälfte) überließe. Darüber wurde am Sonntag gesprochen, doch will man sich diese Möglichkeit offenbar aufsparen - für die geplante große Steuerreform 2011, wenn der Streit erneut aufflammen wird.

Bis zur Sitzung des Bundesrats am Freitag, hieß es aus Koalitionskreisen, würden die Gespräche weiter geführt. Neben der Übernahme von Bildungskosten sind andere Varianten im Gespräch. So könnte der Bund garantieren, dass die Länder bei der Neuregelung der Arbeitsvermittlung künftig nur maximal zehn Prozent der Kosten von Jobcentern tragen. Überdies scheint der Bund bereit zu sein, künftig die Hälfte der Kosten für die Sprachförderung von Kindern zu übernehmen und seine Angebote zur Weiterqualifizierung von Erziehern zu erweitern. Auch um die Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger soll es gehen. Letztlich, so ein führender Christdemokrat, "liegt alles auf dem Tisch, was an Finanzfragen zwischen Bund und Ländern strittig ist".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort