Bus-Kinder: Ohne Aufsicht nach Hause?

TRIER. (wie/DiL) Kindergartenkinder, die im Bus befördert werden, sollen künftig notfalls auch ohne Aufsicht von der Haltestelle nach Hause gehen dürfen. Trier-Saarburg will als erster Kreis eine entsprechende Empfehlung des Landkreistages umsetzen. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, freiwillige Leistungen beim Schülertransport einzustellen.

Der rheinland-pfälzische Landkreistag will Klarheit in SachenKindergarten-Beförderung. In einem dreiseitigenEmpfehlungsschreiben an die Kreise, das in diesen Tagen mit demBildungsministerium abgestimmt wird, soll klargestellt werden,dass die Aufsichtspflicht der Kreise bei der Bus-Beförderung vonKindergartenkindern an den Haltestellen endet. Die Busfahrererhalten Namens-Listen, die sie abtelefonieren, wenn ein Kindnicht von einer Aufsichtsperson abgeholt wird. "Ganz zum Schlusskann der Fahrer das Kind auch der Polizei übergeben", so BurkhardMüller, Geschäftsführer des Landkreistages. Die Haftung beiUnfällen auf dem Nachhauseweg läge damit bei den Eltern. Diemeisten Kreise warten erstmal, bis die noch unveröffentlichteEmpfehlung, vorliegt. Der Kreis Trier-Saarburg prescht jedochvor. Er verlangt derzeit von rund 1600 betroffenen Eltern dasEinverständnis dafür, die Drei- bis Sechsjährigen notfalls auchalleine nach Hause gehen zu lassen, falls sie nicht abgeholtwerden. "Wir müssen uns absichern", erklärt Landrat Richard Groß.Für ihn ist das die Konsequenz aus dem Urteil desOberverwaltungsgerichts Koblenz, wonach der Kreis dieAufsichtspflicht in den Bussen habe. Der Kreiselternausschuss hatgegen das Vorgehen bei der Aufsichts- und DienstleistungsbehördeBeschwerde eingelegt. Ihre Begründung: Die Kinder dürften nur imäußersten Notfall alleine nach Hause geschickt werden. Der nächste Konflikt wird sicher kommen. Der Kreis will die freiwilligen Beförderungsleistungen für Schüler und Kindergartenkinder einstellen. Zur Kostenübernahme ist er nur verpflichtet, wenn Schüler über zwei Kilometer (zur Grundschule) oder vier Kilometer (zu weiterführenden Schulen) zurück legen müssen - oder wenn der Weg besonders gefährlich ist. Bei Kindergartenkindern wird nur gezahlt, wenn im Wohnort kein Platz angeboten wird.

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