Chef des Flughafens Hahn verweigert Antwort

Lautzenhausen · Dem Chef des Flughafens Hahn steht Ärger ins Haus. Der rheinland-pfälzische Steuerzahlerbund hat Heinz Rethage verklagt, weil er sich weigert, dem Verband Auskunft über einen Kredit an eine Frachtfluggesellschaft zu geben.

Lautzenhausen. Es sind drei Zeilen, die dem Geschäftsführer des Flughafens Hahn, Heinz Rethage, Ärger einbringen könnten. Weil es sich um einen "internen Geschäftsvorfall" handele, könne man "keine Informationen zur Verfügung stellen", teilte Rethage am 31. Juli dem rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbund mit. Dieser will vom Flughafenchef wissen, ob der Hahn der Ende April pleitegegangenen Frachtfluggesellschaft Air Cargo Germany (ACG) einen Kredit über fünf Millionen Euro bewilligt hat. Die ACG hatte ihren Sitz auf dem Hunsrückflughafen.

René Quante, Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes, hat dazu an die Pressestelle des Flughafens Mitte Juli einen Katalog mit neun Fragen gestellt, weil das Thema in der nächsten Ausgabe des Verbandsmagazins Der Steuerzahler aufgegriffen werden sollte. Quante hat in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass der Steuerzahlerbund als Herausgeber des Magazins unter das Landespressegesetz falle und damit einen Anspruch auf Auskunft habe.

Laut Paragraf 4 des rheinland-pfälzischen Pressegesetzes sind Behörden verpflichtet, "den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen". Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes handelt es sich beim Flughafen Hahn um eine öffentliche Gesellschaft. Das Land Rheinland-Pfalz ist mit 82,5 Prozent an dem Flughafen beteiligt.

Diese Auskunftspflicht sieht Rethage jedoch nicht. Der Flughafen Hahn sei keine öffentliche Einrichtung, die der Daseinsvorsorge diene, daher gelte der Passus des Pressegesetzes nicht. "Der Flughafen Hahn wurde mit Steuergeld aufgebaut und durch Steuergeld vor der Pleite gerettet. Es kann nicht sein, dass die Steuerzahler für Fehlentscheidungen des Hahn finanziell geradestehen müssen, aber kein Anrecht auf Informationen zu eben jenen Fehlentscheidungen haben sollen", kritisiert Quante. Daher hat der Steuerzahlerbund nun eine Auskunftsklage beim für den Flughafen Hahn zuständigen Amtsgericht Simmern eingereicht. Damit soll Rethage gezwungen werden, Auskunft über den ACG-Kredit zu geben. "Alle Fakten müssen endlich auf den Tisch", begründet der Steuerzahlerbund-Geschäftsführer den Weg vor Gericht.

Nicht nur der Hahn-Chef hat dem Steuerzahlerbund Auskunft verweigert. Auch die landeseigene Investitions- und Strukturbank, die der ACG ebenfalls einen Kredit in Höhe von fünf Millionen Euro gewährte, habe eine "ganze Reihe kritischer Fragen" unter Hinweis auf das Bankgeheimnis nicht beantwortet, sagt Quante. Rechtlich sei dieser Weigerung aber nicht beizukommen. Daher habe sich der Steuerzahlerbund auch an das rheinland-pfälzische Finanzministerium, Aufsichtsbehörde der Bank, gewandt. Eine Antwort habe man von dort aber auch noch nicht.

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