CHRONOLOGIE

Der Verlauf der Reform Ulla Schmidt ist nicht die erste Gesundheitsministerin, die sich mit einer Reform des deutschen Gesundheitswesens schwer tut. Seit Jahren wird herumgedoktert, doch das grundlegende Ziel, die Einnahmen der gesetzlichen Kassen zu verbessern und die Ausgaben in den Griff zu bekommen, wurde bislang noch nicht erreicht.

Seit den 70er-Jahren steigt der Beitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen. 1970 betrug er noch 8,2 Prozent, heute sind es im Schnitt 13,3 Prozent. Nachstehend ein Überblick über bisherige Reformbestrebungen.1989: CDU und FDP einigen sich auf ein Gesundheitsreformgesetz. Die Kostensteigerungen sollen eingedämmt werden. Seitdem müssen Patienten Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln zahlen. Bagatellarzneien wie Schnupfensprays dürfen nicht mehr verschrieben werden. 1993: Das Gesundheitsstrukturgesetz wird verabschiedet. Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer budgetiert die Ausgaben für ärztliche Leistungen. Für Zahnersatz müssen die Versicherten mehr zuzahlen. Für Arznei-Hilfsmittel werden die Zuzahlungen an die Packungsgröße gekoppelt. 1997: Die Zuzahlungen werden erneut erhöht. Das Krankenversicherungs-Neuordnungs- und Beitragsentlastungs-Gesetz, das Minister Seehofer (CSU) auf die Schiene setzt, bringt ein so genanntes Krankenhaus-Notopfer für Kassenmitglieder. Leistungen bei Kuren werden gestrichen, Zahnersatz für Kinder wird nicht mehr bezahlt. 2000: Die erste rot-grüne Gesundheitsreform macht einen Teil der von der Vorgängerregierung beschlossenen "Grausamkeiten" wieder rückgängig. Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) führt die Fallpauschalen für Krankenhäuser ein. 2002: Nachfolgerin Ulla Schmidt erleichtert den Versicherten mit der Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte den Wechsel der Kasse. 2003: Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz werden die Zuzahlungen auf zehn Prozent, höchstens zehn Euro, erhöht. Pro Quartal kommen zehn Euro Praxisgebühr hinzu. Zahnersatz und Krankengeld werden nicht mehr von den gesetzlichen Kassen übernommen.(wie)

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