Contra Armenien-Resolution

Der Antrag von CDU, SPD und Grünen im Bundestag, die Vertreibung der Armenier aus der Osttürkei im Jahr 2015 als "Völkermord" zu qualifizieren, ist völlig einseitig. Eine solche Erklärung wird sehr viele Deutschlandtürken und die Bevölkerung in der Türkei tief verletzen.

Und sie wird darüber hinaus zur Lösung des Problems zwischen Armeniern und Türken keinen Beitrag leisten. Über die Bewertung der dramatischen und schlimmen Ereignisse von 1915 wird seit rund hundert Jahren geforscht und kontrovers diskutiert. Das Geschehen lässt sich aber nicht in einen Begriff fassen, der scheinbar alles erklärt und einseitig eine Seite anklagt. Der erste Ministerpräsident Armeniens, Howhannes Katschasnuni, fasste diese höchst traurige Geschichte, um die es hier geht, 1923 im folgenden Satz zusammen. "Wir wurden getötet, und wir haben getötet. Wir sind vom Traum für Groß Armenien verblendet gewesen." Armenier und Türken lebten bis zu den Ereignissen von 1915 mehr als tausend Jahre in friedlicher Nachbarschaft zusammen. Die Armenier waren auf allen beruflichen Ebenen der osmanischen Gesellschaft, aber auch in vielen führenden Positionen des Staates präsent. Doch als die russische Armee die heutige Osttürkei gegen Ende 1914 besetzte, verübten Anhänger der nationalistischen armenischen Daschnaken Partei Massaker gegen die türkische und kurdische Bevölkerung in der Osttürkei. Laut Schätzungen sind Hunderttausende dabei getötet worden. Erst nach diesen Ereignissen wurde vom Osmanischen Staat, übrigens auch auf Empfehlung der in der osmanischen Armee einflussreichen deutschen Generäle, am 27. Mai 1915 über die Zwangsumsiedlung der Armenier entschieden. Dabei kamen angesichts der meist fehlenden Transportmöglichkeiten und aufgrund von Erkrankungen Hunderttausende Armenier ums Leben. Es gab auch viele Racheakte und Raubüberfälle von der lokalen Bevölkerung gegen die armenische Bevölkerung. Es ist mit Entschiedenheit zu kritisieren, dass auch die völlig unbeteiligte armenische Bevölkerung von dieser Deportation und vom unermesslichen Leid betroffen war. Von dieser Zwangsumsiedlung war die armenische Bevölkerung in den westlichen Teilen des Landes, beispielsweise in Istanbul, Izmir oder Bursa nicht erfasst. Dies ist ein Indiz dafür, dass keine generelle Deportation - geschweige denn Vernichtung - der armenischen Bevölkerung geplant war. "Völkermord" oder "Genozid" bezeichnet laut Uno-Konvention von 1948 die spezielle Absicht, "eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". In einem interfraktionellen Antrag hatte der Bundestag 2005 die Bundesregierung aufgefordert "sich für die Bildung einer Historiker-Kommission einzusetzen, an der außer türkischen und armenischen Wissenschaftlern auch internationale Experten beteiligt sind." Die Türkei hat 2005 in einem Brief an Robert Kotscharjan, damals Präsident der Republik Armeniens, ebenfalls die Bildung einer solchen Kommission vorgeschlagen. Der Brief wurde vom damaligen türkischen Ministerpräsidenten Erdoðan unterzeichnet und von der Opposition mitgetragen. Leider hat Armenien auf dieses Angebot bis heute nicht reagiert. Dieses Problem belastet seit Jahrzehnten die Beziehungen zwischen Armenien und der Türkei. Die Ergebnisse einer von Historikern geleisteten Forschungsarbeit könnten zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien ganz entscheidend beitragen. Sie einzurichten, sollte daher weiterhin das oberste Ziel sein, und Deutschland könnte dabei helfen. Ein fremdes Parlament darf sich aber nicht anstelle eines Gerichtes hineinsetzen und über die historische Schuld oder Unschuld anderer Völker richten. Das vertieft nur den Konflikt und hilft niemandem.


Hakki Keskin

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