Das Ende des Verzichts

Trier · Nur wenige Christen halten sich heute noch streng an die Fastenzeit von Aschermittwoch bis Ostern. Dennoch wirken sich die Regeln der Kirche auch heute noch aus. Das Tanzverbot an Karfreitag sorgt immer wieder für Diskussionen, auch verzichtet wird weiterhin – allerdings nicht so wie von der Kirche ursprünglich vorgesehen.

 Heute sind die Regeln nicht mehr so streng, aber einst gab es genaue Vorgaben, was die Menschen in der Fastenzeit essen durften.

Heute sind die Regeln nicht mehr so streng, aber einst gab es genaue Vorgaben, was die Menschen in der Fastenzeit essen durften.

Foto: Klaus Kimmling

40 Fastentage haben gläubige Christen an Karfreitag hinter sich. Von Aschermittwoch bis Ostern haben sie dann Verzicht geübt. Während heute viele Menschen ihre eigenen Fastenregeln aufstellen und beispielsweise auf Süßigkeiten, Zigaretten oder Alkohol verzichten, galten früher strenge Regeln.

Schon im zweiten Jahrhundert übten Christen vor dem Ostersonntag Verzicht. Im Laufe der Zeit änderten sich auch die Fastenregeln. Zeitweise waren außer wenigen Bissen Brot und einigen Schlucken Wasser sämtliche Nahrungsmittel tabu.

Die Grundregel blieb jedoch bestehen: Es durfte kein Fleisch von vierfüßigen Tieren und Vögeln gegessen werden. Lange Zeite war es auch verboten, deren Produkte wie Eier, Milch, Käse, Butter und tierisches Fett zu essen. Im Gegensatz zu heute war das Fasten früher als Kirchengebot nicht freiwillig. Es war eine streng vorgeschriebene Bußübung, der jeder Katholik nachkommen musste. Nur im Einzelfall konnten Geistliche Ausnahmegenehmigungen vom Fasten- und Abstinenzgebot erteilen. 1930 wurde festgelegt: An Fasttagen durfte man nur einmal am Tag eine volle Mahlzeit halten, morgens und abends lediglich eine kleine Stärkung. An den Abstinenztagen waren keinerlei Fleischspeisen, dafür aber Eier und Milch, Schmalz und Margarine statt Butter erlaubt.

Gefastet wurde damals nicht nur vor Ostern, sondern auch an den 40 Tagen vor Weihnachten sowie an allen Freitagen und den sogenannten Quatembertage und den Vigiltagen. Das sind die Tage, die hohen kirchlichen Feiertagen vorausgehen oder ihnen folgen.

In den Fastenzeiten verboten waren feierliche Hochzeiten, öffentliche Lustbarkeiten und Tanz. So schrieb Erzbischof und Kurfürst Johann von Trier am 16. Dezember 1583 an alle Amtsleute und Städte in der Region Trier: "Nachdem in unserm Erzstift der Missbrauch eingerissen, dass zu Beginn der Fastenzeit und auf Eschermitwoch ein unzimblichs leben mit zechen, sauffen, mummereien, schwermen, dantzen, tollen und andern üppiglichem weesen getrieben wirdt, befehlen wir, dies während der Fastenzeit zu unterlassen, ebenso alle Fastnachtsspiele, Verkleidungen, Musik, Tanzen und dergleichen und sich nur mit der Fastenspeise zu begnügen. Anderenfalls erfolgt eine ernste straff`."

In den vergangenen Jahren sind die strengen Fastenregeln gelockert worden. Nach einem Erlass von Papst Paul VI. aus dem Jahr 1966 sind nach der katholischen Lehre nur noch der Aschermittwoch und Karfreitag strenge Fastentage, an denen jeweils nur eine - fleischlose - Mahlzeit erlaubt ist. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, alte, kranke und schwer arbeitende Menschen. Eine bestimmte Form des Verzichts wird für alle Fastentage außer Karfreitag und Aschermittwoch auch nicht mehr vorgeschrieben.
Extra: Karfreitag


Am Karfreitag gedenken Christen der Leidenszeit und des Todes Jesu. Der biblischen Überlieferung nach wurde der Sohn Gottes an diesem Tag in Jerusalem verurteilt und auf dem Hügel Golgatha gekreuzigt. Schon seit dem frühen Christentum wird der Freitag vor Ostern als Tag der Buße, des Fastens und des Gebets begangen. In Gottesdiensten, die ganz im Zeichen der Trauer stehen, werden die Stationen des Kreuzweges Christi nachvollzogen. Der Name leitet sich vom althochdeutschen Wort "kara" ab, was Trauer oder Wehklage bedeutet.
Karfreitag ist in vielen christlichen Ländern ein gesetzlicher Feiertag. Der Karfreitag gilt als stiller Feiertag und ist besonders geschützt. In Rheinland-Pfalz dürfen von Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr, keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden. (mit Material von dpa)

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