Das faule Ei im Nest der SPD

Hacker-Angriffe von Sicherheitsbehörden auf private Computer, so dachte man bisher, seien in Deutschland ausgeschlossen. Erst jüngst hatte der Bundesgerichtshof ein entsprechendes Ersuchen des Generalbundesanwalts zurückgewiesen, weil es dazu einer gesetzlichen Grundlage bedürfe.

Nun kommt heraus, dass Schily den Nachrichtendiensten eine solche Ermächtigung auf dem Verordnungsweg erteilt hatte. Auch wenn davon, wie es heißt, nur in "weniger als einem Dutzend Fällen" Gebrauch gemacht wurde - die Empörung, die sich gegen sicherheitspolitische Vorstöße Schäubles gerichtet hat, fällt damit erst einmal in sich zusammen. Und wieder dürfte es einige Unionspolitiker jucken, der SPD und den Grünen ein faules Ei unter die Nase zu reiben, das ihnen Schily ins Nest gelegt hat.

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