Das kritisieren die Betroffenen

Unter dem Hashtag #NichtMeinGesetz hat die Selbstvertretung behinderter Menschen in Deutschland gravierende Mängel des Gesetzenwurfs beschrieben: Sparen kaum erlaubt: Um die lebensnotwendigen Hilfen (Eingliederungshilfe) zu erhalten, dürfen behinderte Menschen kaum Geld sparen. Vermögen dürfen sie nicht in einem Wert von mehr als zunächst 25 000 Euro und später 50 000 Euro besitzen.

Bei Hilfe zur Pflege und auch bei der Blindenhilfe bleibt es bei einer Vermögensgrenze von 2600 Euro.Mogelpackung: Sind behinderte Menschen auf persönliche Assistenz, also eine intensive Betreuung angewiesen, erhalten sie meist Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege. Doch nur die Eingliederungshilfe soll aus dem Sozialhilferecht gelöst werden. Das bedeutet, dass Verbesserungen bei der Eingliederungshilfe diesen Betroffenen nichts bringt.Vorrang entfällt: Bisher galt der Grundsatz ambulant vor stationär. Dieser Vorrang entfällt. Wohnen in den eigenen vier Wänden wird künftig oft nur dann "erlaubt", wenn es günstiger ist oder ein Leben im Heim unzumutbar ist. Poolen: Nach dem Entwurf können viele Hilfen zwangsweise für mehrere Betroffene gleichzeitig erfolgen - das "Poolen von Leistungen". Individuelle Aktivitäten sind dann unmöglich. Nicht behindert genug: Um Hilfen zu erhalten, muss man laut dem Entwurf in 5 von 9 Lebensbereichen eingeschränkt sein. Wer zum Beipiel aufgrund einer Sehbehinderung Hilfe zur Mobilität und beim Lernen benötigt, ist nicht behindert genug, um Eingliederungshilfe beanspruchen zu können. red

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