Das Recht und die "Raffkes"

Es ist leicht, Leute wie Ex-Finanzminister Hans Eichel oder Ex-Bundesbankpräsident Ernst Welteke als "Raffkes" hinzustellen. Ihre Pensionen sind für den Normalrentner unvorstellbar hoch, und wenn sie dann noch mehr einklagen, ist das Wort "Gier" schnell gedruckt.

Aber selbst die Redakteure jener Boulevardzeitungen, die so empört tun, würden vor den Kadi ziehen, wenn ihnen ihr Arbeitgeber oder das brancheneigene Versorgungswerk der Presse Geld vorenthielte. Welteke bekam übrigens teilweise Recht, und Eichel betont, dass es ihm nicht um mehr Geld geht, sondern um eine Klärung seiner Ansprüche und der Zuständigkeiten. Das Problem ist nicht, dass Politiker das Recht bemühen, das Problem ist, dass das Recht solche Klagen ermöglicht und sogar provoziert. Wer sehr viel Zeit hat, möge einmal versuchen, das Beamtenversorgungsgesetz zu verstehen. Eigentlich ist der Text (§53) klar: Niemand erhält mehr Versorgung, als der Höchstbetrag aus seinem letzten Einkommen zulässt. So wie jeder Lehrer und Polizist auch. Aber es gibt in dem Gesetz so viele Übergangs- und Sondervorschriften für frühere Amtsträger, dass niemand sie mehr überblickt. Und frühere Ämter hatte Hans Eichel reichlich. Die Absicherungsmentalität der Beamtenlobby prägte jahrzehntelang jede Novelle und bis heute jeden Paragrafen. Die aktuellen Vorgänge, die das Ansehen der Politik erneut beschädigen, sollten für den Gesetzgeber Anlass genug sein, endlich klare Regelungen zu finden. nachrichten.red@volksfreund.de

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