Das Übel und die Skepsis

Völlig klar: Diskriminierungen sind grundsätzlich von Übel, weshalb man jede Art der Herabsetzung oder Benachteiligung bekämpfen muss. Ob sich daraus auch die Logik ableiten lässt, dass jeder vernünftige Mensch für ein Anti-Diskriminierungsgesetz plädieren muss, ist aber fraglich.

Der Gesetzentwurf, mit dem die rot-grüne Koalition die alltägliche Niedertracht gegen Minderheiten, Ausländer, Alte, Frauen, Behinderte und Homosexuelle verhindern will, ist zwar gut gemeint. Aber er erinnert an den Versuch, Spatzen mit der Kanone zu erledigen. Diskriminierungen sind bereits geächtet und verboten, das steht explizit im Grundgesetz (Artikel 3). Gewiss hat das nichts an der Realität geändert, wonach einzelne Personengruppen gelegentlich oder sogar fortwährend Diskriminierungen ausgesetzt sind. Doch lässt sich die Benachteiligung eines Ausländers bei der Wohnungssuche oder die Nichtberücksichtigung eines älteren Arbeitssuchenden tatsächlich mit schärferen Gesetzen vermeiden? Die Skepsis aus Opposition und Wirtschaft ist jedenfalls nachvollziehbar, zumal die Gefahr unnötiger Bürokratie mit zähen Untersuchungen schwer zu beweisender Vorgänge auf der Hand liegt. Kürzlich zeigte ein Fernsehfilm, wohin solch Übereifer führen kann: Eine weniger attraktive Frau verklagte ihren Chef, weil der mit allen weiblichen Angestellten flirte, nur nicht mit ihr. Das sei diskriminierend. Im Film hat sie den Prozess gewonnen. nachrichten.red@volksfreund.de

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