Den Kindern zuliebe

Der Mann geht dem Broterwerb nach, die Frau ist zu Hause und versorgt die Kinder. Dieses traditionelle Familienbild spiegelt sich bis heute im geltenden Unterhaltsrecht wider. Und das, obwohl sich die Welt der Mütter und Väter längst fundmental gewandelt hat.

Häufig stehen beide im Berufsleben. Und der Trauschein gilt eben nicht mehr, bis dass der Tod sie scheidet. Viele heiraten und gehen schon nach kurzer Zeit wieder auseinander. Manche von ihnen gründen eine neue Familie. Die wirklich Leidtragenden bei solchen Umbrüchen sind oft die Kinder, zumal sie obendrein noch schlechter abgesichert sind als ihre geschiedenen Mütter. Es wurde also höchste Zeit, das Unterhaltsrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen. Mit dem Gesetzentwurf von Brigitte Zypries ist das weitgehend gelungen. Nach den geplanten Bestimmungen kann sich die Frau nicht mehr auf alle Ewigkeit auf ihren vormaligen Lebensstandard berufen. Wenn der Mann in einer neuen Beziehung für Kinder zu sorgen hat, muss sie zurückstehen. Überhaupt gehen die Belange des Nachwuchses vor, wenn das Unterhaltsgeld nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen. Solche Grundsätze tragen zweifellos einer modernen Familienpolitik Rechnung. Abzuwarten bleibt, ob die C-Parteien am Ende wirklich dabei mitziehen. Das politische Gezerre um die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten hat jedenfalls deutlich gemacht, dass die klassische Rollenverteilung - Vater berufstätig, Mutter Hausfrau - für viele in der Union scheinbar immer noch das allein selig Machende ist. nachrichten.red@volksfreund.de

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