Der falsche Eindruck

Vorab eine Klarstellung: Wer sich mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) der rot-grünen Koalition nicht anfreunden mag, darf nicht verdächtigt werden, Benachteiligungen in unserer Gesellschaft tolerieren zu wollen.

Vorab eine Klarstellung: Wer sich mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) der rot-grünen Koalition nicht anfreunden mag, darf nicht verdächtigt werden, Benachteiligungen in unserer Gesellschaft tolerieren zu wollen. Diesen Eindruck versuchen die Befürworter des am Freitag im Bundestag verabschiedeten Gesetzes jedenfalls zu erwecken. Aber das ist Unfug. Die Kritiker haben gute Gründe, das Gesetz mit seinem missionarischen Charakter abzulehnen. Das ADG ist ein Paradebeispiel dafür, warum Rot-Grün in Deutschland vor dem Ende steht. Anstatt die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen und allenfalls behutsam zu ergänzen, haben sie die EU-Richtlinien mit deutscher Gründlichkeit angereichert. Heraus kam ein bürokratisches Monstrum, dessen Umsetzung die Vertragsfreiheit gefährden und die Klage-Kultur in Deutschland weiter anheizen würde. Es ist beim Thema Antidiskriminierung wie stets bei Rot-Grün: Gut gemeint, aber schlecht gemacht. Allerdings muss sich niemand mehr aufregen: Die Opposition kann mit ihrer Mehrheit im Vermittlungsausschuss das Gesetz so lange hinaus zögern, bis der Bundestag aufgelöst ist. Im nächsten Parlament wird es dann andere Mehrheiten geben – und aller Voraussicht nach ein anderes, "weicheres" ADG. nachrichten.red@volksfreund.de

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