Der lange Schatten des Limburger Bischofs

Trier · Arm wie eine Kirchenmaus - auf das Bistum Trier trifft dieses Bild nicht zu. Das Bistum selbst hat rund 200 Millionen Euro auf der hohen Kante, und der Bischöfliche Stuhl ist an einer großen Immobiliengesellschaft beteiligt. Aber auch die Hohe Domkirche und das Priesterseminar haben Vermögen.

 Die teilweise dem Bischöflichen Stuhl gehörende Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft hat in Trier 450 Wohnungen. TV-Foto: F. Vetter

Die teilweise dem Bischöflichen Stuhl gehörende Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft hat in Trier 450 Wohnungen. TV-Foto: F. Vetter

Trier. Wer in diesen Tagen mit den Verantwortlichen im Trierer Generalvikariat ins Gespräch kommt, erwähnt besser nicht den Namen des beurlaubten Limburger Bischofs Tebartz-van Elst. "Der hat uns den ganzen Salat doch eingebrockt", schimpfen hohe Geistliche über ihren offenbar zur Rückkehr an die alte Wirkungsstätte entschlossenen Mitbruder. Gemeint ist die seit Wochen köchelnde Debatte über die kirchlichen Finanzen, die längst nicht mehr nur auf die über 30 Millionen Euro teure Limburger Bischofsresidenz begrenzt ist, sondern auch die 26 anderen deutschen Bistümer erfasst hat.
Trier gehörte zu den ersten Diözesen, die einen Blick ins "Allerheiligste" gewährten - die Finanzen des Bischöflichen Stuhls (siehe Stichwort). Jetzt allerdings stellt sich heraus, dass die vom Bistum veröffentlichten Zahlen keinen Rückschluss zulassen auf die tatsächlichen Vermögenswerte, die deutlich darüber liegen. Dabei hat Generalvikar Georg Bätzing noch in der neuen Ausgabe der Bistumszeitung Paulinus angekündigt, "noch viel mehr" über die kirchlichen Vermögensträger zu informieren. "Nur durch Transparenz wird der Eindruck von Unübersichtlichkeit verändert und Vertrauen aufgebaut werden können", lässt sich der Verwaltungschef des Bistums zitieren.
Auf mehrere Volksfreund-Anfragen zu den Finanzen reagierte das Bistum in den vergangenen Tagen allerdings ausweichend. Oder Bischofssprecher André Uzulis teilte mit, dass es dazu keine Informationen gebe. So schweigt sich das Bistum etwa über die Beteiligung an Unternehmen aus und verweist auf einen Geschäftsbericht, der im nächsten Jahr erstmals veröffentlicht werde.
Keine aktuellen Informationen gibt es auch über das finanzielle Polster im Bistumshaushalt, auf das wegen des unausgeglichenen Haushalts seit Jahren zurückgegriffen werden muss. Zuletzt hieß es, die Rücklage betrage 200 Millionen Euro. Ob sie dieses Jahr wie geplant angetastet werden muss, oder ob das Defizit wegen größerer Kirchensteuereinnahmen geringer ausfällt - auch dazu äußert sich das Bistum auf TV-Anfrage nicht.
Keine Aussage auch zur derzeitigen finanziellen Misere beim Weltbild-Verlag, an dem zwölf Bistümer - darunter Trier - beteiligt sind. Nach Medienberichten gibt es aus dem Gesellschafterkreis Zusagen für eine Kapitalspritze in Höhe von 60 Millionen Euro, um eine drohende Insolvenz des Verlags mit 6800 Beschäftigten abzuwenden. Gleichzeitig seien bei einem Kapitalschnitt Anteilswerte in Höhe von 130 Millionen Euro verloren gegangen. Inwieweit das Bistum davon betroffen ist und ob Trier aus dem Weltbildverlag aussteigen will, auch dazu gibt es keine Aussage von den Verantwortlichen im Generalvikariat.
Indes hat der beurlaubte Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst die kirchlichen Verantwortlichen in der Region vor ein neues Problem gestellt. Nach den aktuellen Planungen soll Tebartz-van Elst Ende April kommenden Jahres die Wallfahrtssaison in Klausen eröffnen. Die Zusage des umstrittenen Bischofs trudelte schon vor Monaten ein. Froh darüber dürfte inzwischen niemand mehr sein. "Wir sind von der Entwicklung überrollt worden", sagt Wallfahrtsrektor Pater Albert Seul und fügt hinzu: "Wir sind noch nicht sicher, was wir damit machen."Extra

Der Bischöfliche Stuhl ist eine sogenannte Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er ist unabhängig von anderen Körperschaften, etwa dem Bistum. Das Vermögen des Bischöflichen Stuhls besteht aus Immobilien und Geldanlagen. Er bekommt keine Einnahmen aus der Kirchensteuer. Die Erträge darf der Bischof zur Erfüllung seiner Aufgaben nutzen, nicht jedoch für private Zwecke. Schon die Weimarer Verfassung befreite die Bischöfe von der Pflicht zur Offenlegung. Und auch heute muss über Einkünfte oder Ausgaben gegenüber staatlichen Stellen keine Rechenschaft abgelegt werden. seyExtra

Neben dem Bistum Trier und dem Bischöflichen Stuhl hat auch das Bischöfliche Priesterseminar Vermögen. Laut Regens Michael Becker summiert sich dies auf rund 9,4 Millionen Euro. Darin enthalten seien die zum Priesterseminar gehörenden Grundstücke und Gebäude sowie Finanzanlagen in Höhe von fünf Millionen Euro, darunter auch die Beteiligung an den Bischöflichen Weingütern. Die Hohe Domkirche hat laut Dompropst Werner Rössel ein Eigenkapital in Höhe von 9,2 Millionen Euro. Das Geld stamme überwiegend aus Schenkungen und Nachlässen. Ohne Zuschüsse des Bistums komme die Domkirche nicht aus. sey

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