Der Richter bleibt im Spiel

BERLIN. Staatsanwaltschaft und Polizei werden den genetischen Fingerabdruck auch in Zukunft nicht für alle Ermittlungen abnehmen dürfen. Die Union scheiterte am Freitag mit entsprechenden Forderungen.

Der Mord am Münchner Modeschöpfer Rudolf Moshammer ist fast schon wieder in Vergessenheit geraten. Indirekt hat die Tat aus dem Januar nun aber ein parlamentarisches Nachspiel gefunden. Gestern debattierten Bundestag und Bundesrat konkrete Vorschläge der Union zur Ausweitung der so genannten DNA-Analyse - eine Forderung, die nach dem schnellen Ermittlungserfolg im Fall Moshammer auf die politische Agenda geraten war. Eines wurde dabei erneut deutlich: Die rechtsstaatlichen Geister scheiden sich doch erheblich in dieser Frage. Die Gesetzentwürfe der Union, die die Gleichstellung der DNA-Analyse mit dem klassischen Fingerabdruck vorsehen, scheiterten sowohl im Parlament als auch später in der Länderkammer. Bislang ist eine DNA-Analyse nur möglich, wenn ein Richter zustimmt und es sich um Taten von erheblicher Bedeutung oder ein Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung handelt. Zudem muss die Prognose bestehen, dass gegen den Betroffenen künftig Strafverfahren wegen Taten von erheblicher Bedeutung zu führen sind. Diese Punkte wollen die C-Parteien am liebsten über Bord werfen. "Der genetische Fingerabdruck muss endlich wie der seit 100 Jahren bewährte Fingerabdruck gehandhabt werden können", forderte der CDU-Justiz-Experte Jürgen Gehb. Nicht nur Täter könnten damit überführt, sondern auch Unschuldige entlastet werden. Gehb verwies darauf, dass die DNA-Analyse mit dem herkömmlichen Fingerabdruck vergleichbar sei. Dieser werde schließlich auch nur bei knapp 13 Prozent aller Beschuldigten abgenommen. Eine massenhafte Entnahme von DNA-Mustern sei also nicht zu erwarten. Allerdings wollen auch SPD und Grüne die Nutzung von DNA-Analysen ausweiten, weshalb Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nun in Kürze ein "Gesamtkonzept" dazu vorlegen will. So viel steht aber bereits fest: Die Koalition plant, die Entnahme von DNA-Spuren in besonderen Fällen auch ohne richterliche Genehmigung zuzulassen - aber nur bei anonymen Tatspuren und, wenn der Betroffene mit der DNA-Analyse einverstanden ist. Hingegen lehnt Rot-Grün wie die Datenschützer eine völlige Gleichstellung mit dem herkömmlichen Fingerabdruck ab. Vor allem die Grünen beharren dabei auf einer nur erheblich eingeschränkten Ausdehnung der DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung. "Unbedingt beibehalten" werden will man auch die Gefahrenprognose. Allein "die Erwartung von Bagatelldelikten" soll nicht ausreichen.

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