Der Streit um die Holzstadt geht weiter

Die einen lieben ihn, weil er so schön ist. Die anderen ärgert er wegen des Lärms. Wie es aussieht, wird der Streit um einen Bitburger Spielplatz demnächst in eine neue Runde gehen. Bis dahin wird dort weiter gespielt.

Bitburg. Flirrende Hitze liegt über der hölzernen Spielstadt. Leer sind die schiefen Türmchen, unbewacht die vielen Hängebrücken und einsam stehen die weißen Schaukelschäfchen in der prallen Sonne. Zu hören ist nur das anhaltende Zirpen der Grillen. Es ist viel zu heiß zum Spielen.

Die einzigen Besucher des Spielplatzes im Bitburger Neubaugebiet Schleifmühle haben es sich auf einer Picknickdecke im Schatten eines Busches bequem gemacht. Nadja Penner mit ihren Söhnen David und Jonathan - sie lieben diesen Spielplatz und kommen oft und gerne her. So wie viele andere. Handelt es sich doch zweifellos um einen der schönsten der Großregion.

Und doch sorgt er für Ärger: Der Spielplatz sei an falscher Stelle geplant und gebaut worden und stehe zu nah an den Häusern, haben einige Anwohner ihre Klage vor dem Trierer Verwaltungsgericht begründet. "Wir könnten eine fünf Meter hohe Lärmschutzmauer bauen", schlägt Stephan Schmitz-Wenzel vor. Er ist Geschäftsbereichsleiter bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Sie hat der Stadt Bitburg den Bau des Abenteuerspielplatzes genehmigt. Schmitz-Wenzel steht weiterhin zu dem Großspielplatz. "Mit normalen Spielplätzen mit Schaukel und Rutsche brauchen sie den Kindern heute doch gar nicht mehr zu kommen. Die wollen mehr." Nach Ansicht des Trierer Verwaltungsgerichts handelt es sich bei Schleifmühle aber gar nicht um einen herkömmlichen Spielplatz, sondern um eine "Freizeitanlage mit zahlreichen Spiel- und Sportgeräten, die einem Abenteuerspielplatz sehr nahe kommt". Für solche Anlagen gelten aber Lärmgrenzwerte. Laut Schmitz-Wenzel hat der Richterspruch aber keine Auswirkungen auf die Genehmigung neuer Spielplätze: "Für die gibt es keine Lärmgrenze."

Vorerst wird sich wohl trotz des Urteils wenig ändern. Die Kreisverwaltung prüft, vor die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, zu ziehen. Wird die Berufung zugelassen, ist das Trierer Urteil bis zu einer Entscheidung in Koblenz nicht bindend. "Dann darf den ganzen Sommer so wie bisher dort gespielt werden", sagt Schmitz-Wenzel.

Bewohner im neueren Teil des Baugebiets scheint der Platz ohnehin nicht zu stören - obwohl ihre Balkone, Terrassen und Gärten in unmittelbarer Nachbarschaft liegen. "Das stört uns nicht", sagt Laura Moser. Ihr Sohn Eduard spielt jeden Tag dort. So wie die Kinder von Viktor Schaab. "Für mich ist das nicht zu laut", sagt er. Diese Meinung teilt er mit zwei weiteren Nachbarinnen. Erst im älteren Teil des Baugebietes finden sich zwei Menschen, die der Lärm stört. Äußern möchten sie sich allerdings nicht. Und das, obwohl ein Urteil gefallen ist, das ihnen doch gefallen dürfte.

Meinung

Der Spielplatz soll bleiben!

Das Gericht hat den Klägern Recht gegeben, die sich über den Lärm des Spielplatzes im Bitburger Wohngebiet Schleifmühle ärgern. Denn es handele sich nicht um einen Spielplatz, sondern um eine Freizeitanlage. Und für die gelten Lärmgrenzen. Schaut man sich diese Anlage an, will die Definition allerdings nicht einleuchten. Denn das, was da in Bitburg steht, ist weit davon entfernt, ein Vergnügungspark zu sein, eine Sommerrodelbahn oder ein Erlebnisbad - all dies wären klassische Freizeitanlagen. Auch um einen richtigen Abenteuerspielplatz handelt es sich nicht. Sind diese doch deutlich abenteuerlicher und werden zudem meistens pädagogisch betreut. Es ist einfach ein Spielplatz. Ein besonders schöner, besonders liebevoll gestalteter und zugegebenermaßen besonders großer Spielplatz. Ein Spielplatz, der Kinderherzen höher schlagen lässt. Und es wäre jammerschade, wenn er den Klagen einiger Anwohner weichen müsste! k.hammermann@volksfreund.de

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