Die Flut von Bürger-Anfragen bleibt aus

Das seit Anfang 2006 geltende Informationsfreiheitsgesetz wird nach Ansicht des für Beschwerden zuständigen Bundesbeauftragten Peter Schaar weitgehend von den Behörden befolgt. Anfängliche Befürchtungen hätten sich nicht bewahrheitet, sagte Schaar gestern in Berlin bei der Vorlage seines ersten Erfahrungsberichtes. Weder würden die Ämter mit der Bearbeitung von Auskunftsersuchen der Bürger lahm gelegt, noch die Anfragenden mit überhöhten Gebühren abgeschreckt.

Berlin. Im Jahr 2006 wollten 2300 Menschen eine Auskunft von den obersten Bundesbehörden haben; 2007 waren es deutlich weniger. Die genauen Zahlen darüber liegen noch nicht vor. Es ging um unterschiedliche Fragen. Viele, darunter etliche Abgeordnete, wollten zum Beispiel Einblick in den Toll-Collect-Vertrag über die LKW-Maut haben. Andere interessierten sich für die Zahl und Art von Tierversuchen oder für die Protokolle der Sitzungen von Regierungsgremien. Mitunter gab es auch sehr privat motivierte Anfragen, etwa die eines Bürgers, der wissen wollte, welche Freistellungsaufträge von ihm erfasst seien.Diese Auskunft lehnte das Bundesamt für Steuern mit der Begründung ab, es bestehe der Gefahr, dass jemand dann nur diejenigen Kapitalanträge bei seiner Steuererklärung anmelde, von denen er wisse, dass sie auch das Finanzamt kennt.

Gesetz kennt nur wenige Ausnahmen

Der Vorgang führte zu einer von 300 Beschwerden, die bei Schaar bisher eingingen. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, der zugleich auch Datenschutzbeauftragter ist, hat die Aufgabe, beim Auftreten von Schwierigkeiten zu vermitteln und den Sinn des Gesetzes durchzusetzen. Denn das Gesetz kennt nur wenige Ausnahmen von dem Recht des Bürgers, alles zu erfahren, was die Ämter machen.

Zu den Ausnahmen gehören Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, personenbezogenen Daten und Informationen über die Landesverteidigung oder die Geheimdienste.

Kreativ gestaltete Grauzonen

Doch gibt es laut Schaar viele Grauzonen, die manche Behörden "kreativ" zu gestalten versuchen. Etwa, indem sie behaupten, die Daten von Dritten bekommen zu haben und nicht weitergeben zu dürfen. Oder indem sie von einem unzumutbaren Aufwand für die Recherche sprechen.

Oft nahm Schaar im Streitfall selbst Akteneinsicht, um beurteilen zu können, ob hier tatsächlich einer der Ausnahmegründe gegeben war.

Die häufigsten Beschwerden betrafen die Finanzbehörden, das Verkehrsministerium und die Arbeits- sowie die Gesundheitsverwaltung.

Insgesamt aber wurde das Gesetz eingehalten. Auch wurde nicht künstlich an der Gebührenschraube gedreht. Die Höchstgebühr von 500 Euro wurde nur selten verlangt; meist bewegten sich die Kosten für die Bürger zwischen 50 und 250 Euro. Verschleppungsversuche gab es in Einzelfällen, doch wurde das Gros der Anfragen innerhalb der vorgesehenen vier Wochen beantwortet.

Umgekehrt gab es auch nur ganz wenige von jenen Missbrauchsfällen, vor denen sich Skeptiker in den Verwaltungen zunächst so sehr gefürchtet hatte. Ein Petent allerdings, der 162 Anfragen stellte und damit erklärtermaßen die Bürokratie lahmlegen wollte, wurde abgewiesen.

Zuletzt hatte er von einer deutschen Botschaft in Südamerika Informationen über "Vaterschaftsanerkennungen weltweit" haben wollen, was das Auswärtige Amt ablehnte. Zu Recht, wie Schaar meinte.

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